Geldwäsche-Verdacht: Banken sperren Konten oft zu Unrecht
Banken können bereits beim geringsten Verdacht auf illegale Finanztransaktionen Konten sperren oder sogar kündigen. Diese Fälle häufen sich, obwohl das für die zu Unrecht Betroffenen dramatische Folgen haben kann.
Oft reichen schon hohe Bareinzahlungen oder der Handel mit Kryptowährungen aus, um bei den Banken einen Schwarzgeld-Verdacht auszulösen. Die dann folgende Kontosperrung kann für die Betroffenen schwerwiegende Konsequenzen haben, ihr Geld liegt auf Eis. Gründe für solche Verdachtsmeldungen durch Banken gibt es viele und die "Verdachts"-Schwelle ist schnell erreicht. Schon eine Gewinngutschrift von wenigen Cent aus einem illegalen Online-Glücksspiel kann eine solche Meldung durch eine Bank auslösen.
Hunderttausende Verdachtsmeldungen gehen jährlich an eine Zentralstelle
Alle Auffälligkeiten müssen Banken an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) melden. Nach einer solchen Meldung müssen die Banken das entsprechende Konto weiter beobachten und gegebenenfalls weitere Meldungen erstellen. Das ist mit Aufwand verbunden. Experten sagen, dass jede Meldung fast eine Stunde Arbeit bedeute, weshalb Banken es offenbar vorziehen, ein Konto nicht länger zu beobachten, sondern gleich zu kündigen.
Das könnte ein Grund sein, warum die Zahl von Verdachtsfällen in der Vergangenheit stark gestiegen ist. Vor zwei Jahren gingen bei der FIU fast 300.000 Meldungen ein, so viele wie nie zuvor - rund 20 Mal mehr als vor zehn Jahren. Neuere Daten sind nicht verfügbar, denn es gibt laut Finanzministerium einen immensen Bearbeitungsstau.
Verschärfung des Geldwäschegesetzes vor zwei Jahren erhöht Zahl der Meldefälle immens
Ein weiterer Grund für diesen starken Ansteig der Verdachtsfälle liegt im Geldwäschegesetz, das vor zwei Jahren verschärft wurde. Seither reicht es schon aus, dass Vermögen mit einer Straftat in Verbindung stehen könnten. Daher kann schon ein Cent-Betrag aus einem illegalen Online-Casino für eine Meldung ausreichen.
FIU-Meldungen werden ohne Kenntnis des Kontoinhabers erstellt
Bei Summen von 10.000 Euro und mehr müssen Bankkunden nach wie vor die Herkunft nachweisen, wenn es sich um eine Bareinzahlung handelt. Gleichzeitig drohen empfindliche Bußgelder und Strafen, sollten Banken nötige Verdachtsmeldungen nicht abgeben. Wegen Verdunkelungsgefahr dürfen Banken ihre Kunden über diese Meldungen nicht informieren. Kontoinhaber haben bei der FIU allerdings das Recht auf Auskunft.
Datenschutzbeauftragter sieht Missverhältnis
Die Zahl der Verdachtsfälle steht laut dem Bundesbeauftragten für Datenschutz allerdings "in einem nicht hinnehmbaren Missverhältnis" zu den messbaren Erfolgen. Im Jahr 2020 gingen bei der FIU knapp 13.000 Rückmeldungen von Ermittlungsbehörden ein. Und davon führten gerade einmal 79 zu einem Urteil. Das entspricht einer Quote von gerade einmal 0,6 Prozent.
Verbraucher sollten größere Transaktionen ankündigen
Es sei daher ratsam für Verbraucher, Banken über ungewöhnliche oder besonders hohe Transaktionen zu informieren, auch wenn diese bargeldlos erfolgen. Das kann zum Beispiel sein, wenn Geld verschenkt oder vererbt wird. Nachweise für Geldbewegungen sind wichtig. Dazu gehören Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank, Verkaufs- und Rechnungsbelege, etwa zum Auto- oder Goldverkauf, Schenkungsverträge oder auch Testamente, wenn es um ein Erbe geht. Fehlen solche Nachweise, kann eine unerwartete Kontosperrung drohen.