Bundestag: Gibt es eine Mehrheit für neue Schulden?
Für die Grundgesetzänderung zur Reform der Schuldenbremse ist eine Zweidrittelmehrheit nötig. Katharina Seiler berichtet aus Berlin.
Für die Grundgesetzänderung zur Reform der Schuldenbremse ist eine Zweidrittelmehrheit nötig. Katharina Seiler berichtet aus Berlin.