Bund und Länder einigen sich auf Krankenhausreform
Kliniken sollen in drei Versorgungsstufen eingeteilt werden: Grund- und Notfall-, Regel- und Schwerpunkt- und Maximalversorgung.
Kliniken sollen in drei Versorgungsstufen eingeteilt werden: Grund- und Notfall-, Regel- und Schwerpunkt- und Maximalversorgung.