BVerfG: Polizeigesetz von MV teils verfassungswidrig
Mehrere Vorschriften zu Überwachungsmaßnahmen, wie das heimliche Betreten von Wohnungen, sind nicht verhältnismäßig.
Mehrere Vorschriften zu Überwachungsmaßnahmen, wie das heimliche Betreten von Wohnungen, sind nicht verhältnismäßig.