BGH bestätigt Urteil: Zwei Jahre Bewährungsstrafe für Irmgard F.
Das Gericht hat den Revisionsantrag im Fall der früheren KZ-Sekretärin abgewiesen. Sie wurde wegen Beihilfe zum Mord verurteilt.
Das Gericht hat den Revisionsantrag im Fall der früheren KZ-Sekretärin abgewiesen. Sie wurde wegen Beihilfe zum Mord verurteilt.