Maskenpflicht in Praxen und Kliniken entfällt auch in Hamburg
Wer in Hamburg zum Arzt, in einer Klinik oder eine Pflegeeinrichtung geht, muss seit Sonnabend keine Maske mehr tragen. Die entsprechende Bundesregelung ist ausgelaufen.
Auch die letzte Corona-Regel fällt: Für Besuche in Gesundheitseinrichtungen ist es ab sofort nicht mehr zwingend nötig, eine FFP2-Maske dabei zu haben. Das entsprechende Bundesinfektionsschutzgesetz ist am 7. April ausgelaufen. Schon seit 1. März galt die Masken- und Testpflicht für Beschäftigte in Kliniken, Praxen und Pflegeheimen nicht mehr. Aus dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf hieß es, dass jetzt auch die entsprechenden Hinweisschilder auf dem Klinikgelände abgebaut würden, die zum Tragen der Masken aufgefordert hatten.
Hygieneregeln vor Ort weiter möglich
In Praxen und Kliniken können aber auch nach dem nahenden Ende der staatlichen Corona-Vorgaben Maskenregeln bestehen bleiben, wenn sie es im Rahmen ihrer Hygiene-Konzepte für erforderlich halten. Der Chef der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, sagte dazu: "Kliniken sind es gewohnt, auch unabhängig von Corona zum Schutz ihrer Patienten Hygienemaßnahmen festzulegen." Mit dem Auslaufen der letzten gesetzlichen Corona-Maßnahmen trete man in eine neue Phase im Umgang mit dieser Erkrankung ein. "Krankenhäuser werden dann individuell nach der jeweiligen Situation entscheiden, welche Maßnahme sie ergreifen." Abhängig sein werde dies etwa von der Patientenklientel und sicherlich auch je nach Bereich der Klinik.