Wegen Kopftuch von Sicherheitsfirma abgelehnt: Frau erhält Entschädigung
Eine Hamburger Muslima hat vor dem Arbeitsgericht wegen Diskriminierung geklagt und Recht bekommen. Sie hatte sich bei einer privaten Firma als Luftsicherheitsassistentin für den Hamburger Flughafen beworben. Die Firma lehnte die Bewerbung ab, weil sie ein Kopftuch trägt.
Die 52-jährige Dilara T. wendete sich an "Amira", die Antidiskriminierungsberatungstelle am Steindamm. Diese riet zur Klage. Die Sicherheitsfirma argumentierte vor Gericht, dass Luftsicherheitsassistentinnen und -assistenten neutral auftreten müssten. Sie verwies dabei auf die Bundespolizei, in deren Auftrag sie arbeitet. Dort gelte ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz. Doch solch ein Verbot gebe es nicht, so das Gericht. Fraglich sei auch, ob das eine entscheidende Anforderung für diesen Job ist.
Diskriminierung für Frauen mit Kopftuch sei Alltag
Dilara T. freut sich, dass das Gericht die Diskriminierung anerkannt hat. Denn es sei Alltag, "dass sehr viele Frauen, die Kopftuch tragen, diskriminiert werden auf dem Arbeitsmarkt und das ihnen die Berufswahl, die eigentlich ein Menschenrecht ist, verwehrt wird." Der Sieg vor Gericht soll diesen Frauen nun Mut machen.
Firma muss Entschädigung zahlen
Die beklagte Firma muss die Muslima nicht einstellen, aber eine Entschädigung in Höhe von 3.500 Euro zahlen. Sie kann auch noch in Berufung gehen.