Birgit Voßkühler (M.), Präsidentin des Hamburgischen Verfassungsgerichts, verkündet das Urteil über die Zulässigkeit des Volksbegehrens "Rettet Hamburgs Grün - Klimaschutz jetzt!". Das Gericht hat entschieden, dass das Volksbegehren nicht durchgeführt werden darf. © picture alliance / dpa Foto: Franziska Spiecker
Birgit Voßkühler (M.), Präsidentin des Hamburgischen Verfassungsgerichts, verkündet das Urteil über die Zulässigkeit des Volksbegehrens "Rettet Hamburgs Grün - Klimaschutz jetzt!". Das Gericht hat entschieden, dass das Volksbegehren nicht durchgeführt werden darf. © picture alliance / dpa Foto: Franziska Spiecker
Birgit Voßkühler (M.), Präsidentin des Hamburgischen Verfassungsgerichts, verkündet das Urteil über die Zulässigkeit des Volksbegehrens "Rettet Hamburgs Grün - Klimaschutz jetzt!". Das Gericht hat entschieden, dass das Volksbegehren nicht durchgeführt werden darf. © picture alliance / dpa Foto: Franziska Spiecker
AUDIO: Volksbegehren "Rettet Hamburgs Grün" darf nicht stattfinden (1 Min)

Verfassungsgericht: Volksbegehren "Rettet Hamburgs Grün" unzulässig

Stand: 08.12.2023 16:51 Uhr

Das Hamburgische Verfassungsgericht hat das Volksbegehren "Rettet Hamburgs Grün - Klimaschutz jetzt" als unzulässig verworfen. Das Ziel, keine neuen Baugebiete mehr auf bisherigem Grünland und Ackerflächen auszuweisen, sei mit Bundesrecht nicht vereinbar, so die Richter in ihrem Urteil.

Die Initiative sieht in dem Erhalt von Grünflächen einen Beitrag zum Klimaschutz und gegen städtische Hitze. 2021 hatte sie die erforderlichen 10.000 Unterschriften zusammen. Da die Hamburger Bürgerschaft keinen entsprechenden Beschluss fasste, beantragten die Initiatoren ein Volksbegehren. Der Hamburger Senat rief dagegen das Landesverfassungsgericht an.

Gericht: Nicht nur Umwelt- und Naturschutz zu berücksichtigen

Dieses erklärte das Volksbegehren nun für unzulässig. Zur Begründung verwiesen die Verfassungsrichter auf die Vorgaben des Baugesetzbuchs zur Bauleitplanung. Dieses schreibe zwingend eine Abwägung verschiedener Belange vor. Dabei sei zwar auch der Umwelt- und Naturschutz zu berücksichtigen, ebenso aber auch "die Wohnbedürfnisse und die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung" sowie Belange von Wirtschaft, Verkehr und Infrastruktur.

"Vorabfestlegung" wird "Abwägungsgebot" nicht gerecht

Das Volksbegehren wolle hier eine "Vorabfestlegung" erreichen. Dies werde dem im Baugesetzbuch vorgegebenen "Abwägungsgebot" nicht gerecht, urteilte das Hamburgische Verfassungsgericht.

Freude bei SPD über Urteil

SPD-Fraktionschef Dirk Kienscherf freute sich über das Urteil. Hamburg behalte damit seine "Handlungsfähigkeit" für eine nachhaltige Stadtentwicklung. Neue Stadtteile, wie zum Beispiel Oberbillwerder, wären sonst in Zukunft nicht mehr möglich.

Initiative will weiterhin für Klimaschutz eintreten

Die Initiative zeigte sich enttäuscht. Ihr Sprecher Joachim Lau kündigte aber an: "Wir werden auch weiterhin für Klimaschutz in Hamburg eintreten." Stephan Jersch, umweltpolitischer Sprecher der Bürgerschaftsfraktion der Linken, meinte, das Urteil sei ein "Freifahrtschein für weitere Umweltzerstörungen".

Dieses Thema im Programm:

NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 08.12.2023 | 13:00 Uhr

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