Ungenehmigte Grünen-Wahlwerbung für Robert Habeck in Hamburg
Anfang Januar war ein Bild des Grünen-Kanzlerkandidaten Robert Habeck an die Fassade der Kunsthalle projiziert worden. Doch für die Licht-Installation gab es keine Genehmigung.
Ein nachdenklicher Robert Habeck auf grünem Hintergrund mit der Unterschrift: "Bündniskanzler. Ein Mensch. Ein Wort." So war es Anfang Januar hell erleuchtet an der Fassade der Kunsthalle zu sehen. Die Hamburger Grünen haben auch ein Foto der Aktion auf ihrer Instagram-Seite gepostet. Diese Wahlwerbung war allerdings nicht mit den zuständigen Behörden und der Kunsthalle abgestimmt.
Stadt ist Neutralitätsgebot verpflichtet
Das geht aus der Antwort des Senats auf eine kleine Anfrage der CDU hervor. Demnach stelle die Stadt keine öffentlichen Gebäude für Wahlwerbung zur Verfügung, da sie dem Neutralitätsgebot verpflichtet ist. Zuerst hatte die Bild darüber berichtet.
Ähnlicher Fall in München
Hamburgs CDU-Chef Dennis Thering nannte das Verhalten der Grünen "unverschämt" und forderte, dass der Senat Schadensersatzansprüche geltend macht. Auch in München hatte es eine aufsehenerregende Projektion von Robert Habeck gegeben. Dort erstrahlte das Wahlkampfmotiv am Siegestor. In der bayerischen Landeshauptstadt wird deswegen inzwischen ein Bußgeldverfahren geführt.