Prozess um Mordversuch nach indischem Konzert in Hamburg
Gut ein halbes Jahr nach einer beinahe tödlichen Auseinandersetzung nach einem indischen Konzert in Bergedorf müssen sich zwei der mutmaßlichen Täter seit Montag vor dem Hamburger Landgericht verantworten.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Männern im Alter von 42 und 34 Jahren gemeinschaftlichen Mordversuch und gefährliche Körperverletzung vor. Nach dem Konzert im "Hit-House" am Abend des 28. April sollen die beiden Angeklagten mit anderen Männern aneinander geraten sein. Hintergrund war nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein Streit um die Religionszugehörigkeit.
Der 42-Jährige gehöre einer separatistischen Khalistan Bewegung der Sikhs in Indien an, erklärte die Staatsanwältin am Montag. Ein Hindu habe ihm verbieten wollen, die Band zu fotografieren. Der Streit habe sich auf einen Parkplatz vor dem Club verlagert, weitere Männer seien hinzugekommen. Ein Mann habe zu schlichten versucht.
Mann will schlichten und wird verletzt
Der 34-Jährige habe dem schlichtenden Mann mit einem Messer in Gesicht und Bauch gestochen. Als Zeugen dem Verletzten zu Hilfe kommen wollten, sollen andere Personen aufseiten der Angeklagten eingegriffen und dabei Parolen der Sikhs gerufen haben. Die Sikhs sind eine religiöse Minderheit, die vor allem im nordindischen Bundesstaat Punjab lebt.
Beide Opfer lebensgefährlich verletzt
Der 42-Jährige habe einen Mann von hinten festgehalten, während ein Unbekannter dem Festgehaltenen vier Messerstiche in den Oberkörper versetzte. Dann seien die beiden Angeklagten geflüchtet, obwohl ihnen klar gewesen sei, dass die Verletzten in Lebensgefahr schwebten. Die Angeklagten wurden am 25. Mai festgenommen, sie sitzen seitdem in Untersuchungshaft.
Angeklagte wollen sich wohl zu Vorwürfen äußern
Da es dem Gericht bisher nicht gelungen ist, die Anklage in die Sprache Punjabi übersetzen zu lassen, haben die Angeklagten noch nicht zu den Vorwürfen ausgesagt. Die Vorsitzende Richterin bedauerte, dass die 53-seitige Anklageschrift nicht rechtzeitig übersetzt worden sei. "Das ist eine absolute Katastrophe", sagte sie und dankte der Verteidigung für das Verständnis. Die Anklage liege nur auf Deutsch und Englisch vor. Der verlesene Teil wurde simultan ins Punjabi übersetzt. Die Verteidiger deuteten an, dass sich ihre Mandanten nach Vorliegen der schriftlichen Übersetzung zu den Vorwürfen äußern würden.