Prozess um Gewalt gegen Frauen: Haftstrafe und Sicherungsverwahrung
Siebeinhalb Jahre Gefängnis und dann Sicherungsverwahrung: So lautet das Urteil des Hamburger Landgerichts für einen 33-jährigen Mann. Er soll zwei Frauen über Monate hinweg in einer Wohnung isoliert und schwer misshandelt haben.
Dass das Martyrium der Frauen überhaupt bekannt wurde, ist einer aufmerksamen Mitarbeiterin einer Optikerkette zu verdanken. Der fiel auf, dass eine Kundin mehrfach mit zerbrochener Brille und Hämatomen im Gesicht in die Filiale kam - in Begleitung eines Mannes, der ihre Hand fest umklammerte.
Anzeige wegen Gewaltvorwürfen
Die Optikerin informierte die Polizei - und die stellte fest, dass es Jahre zuvor eine Anzeige gegen den Mann wegen Gewaltvorwürfen gab. Daraufhin holte die Polizei die Frau aus der Wohnung und stellte 37 Verletzungen am Körper fest.
Gericht: Angeklagter dauerhaft gefährlich
In dem Prozess ging es nicht nur um die Frage, welche Strafe der 33-Jährige bekommt. Sondern auch darum, ob er in Sicherungsverwahrung muss. Also, ob er auch nach seiner Haftstrafe nicht in Freiheit entlassen wird. Das hat das Gericht jetzt angeordnet. Der Angeklagte habe einen Hang zu Gewalt und sei dauerhaft gefährlich. Die Vorsitzende Richterin sagte, sie habe noch nie so schlimme Bilder von Verletzungen gesehen wie in diesem Fall. Der Angeklagte zeigte beim Urteil keine Regung.