Nach Vorfall bei Mai-Demo in Hamburg: Strafbefehl gegen Polizist
Bei einer Demo zum 1. Mai in Hamburg im vergangenen Jahr hatte ein Polizist am Bahnhof Schlump einen 19-Jährigen umgerannt. Der Demonstrant musste notversorgt werden und kam ins Krankenhaus. Der Polizist soll jetzt eine Geldstrafe zahlen.
Mit voller Wucht hatte der Polizist den Demonstranten umgerempelt. Der 19-Jährige knallte mit dem Hinterkopf auf die Straße. Statt ihm zu helfen, drehte sich der Polizist um und ging weg. Das ist auf einem Video zu sehen, das noch heute im Internet kursiert.
Staatsanwaltschaft spricht von Körperverletzung im Amt
Die Staatsanwaltschaft hat nun einen Strafbefehl für den Beamten beantragt. Laut Sprecherin Liddy Oechtering hat er eine Körperverletzung im Amt begangen. Dafür soll er eine Geldstrafe über 120 Tagessätze à 100 Euro zahlen, also 12.000 Euro. Der Beamte wäre damit vorbestraft.
Polizist kann noch Einspruch einlegen
Der Strafbefehl ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Er wird dem Polizisten erst dieser Tage zugestellt. Er kann dagegen Einspruch einlegen, dann landet die Sache vor Gericht.
Wenn der Polizist die Strafe akzeptiert, hat das nicht zwingend Folgen für seinen Beamtenstatus. Den verlieren Polizistinnen und Polizisten erst bei einer strafrechtlichen Verurteilung zu mindestens einem Jahr Haft.