Missbrauchsbilder von Kindern: 46-jähriger Hamburger muss in Haft

Stand: 06.11.2023 16:11 Uhr

Das Hamburger Landgericht hat am Montag einen 46-Jährigen wegen Besitzes von Missbrauchsdarstellungen an Kindern verurteilt. Es geht um mehr als 160.000 Bilder und Videos. Der Mann muss deswegen für drei Jahre und vier Monate ins Gefängnis.

Der 46-jährige Hamburger ist einschlägig vorbestraft. Er war schon sechseinhalb Jahre in Haft, weil er seine beiden Töchter sexuell missbraucht hatte. Jahre später fand die Polizei Dateien mit Missbrauchsdarstellungen an Kindern bei ihm. Auch dafür wurde er verurteilt. Der Mann stand noch unter Bewährung, als eine Ex-Freundin ihn erneut anzeigte, weil er Tausende solcher Bilder besaß. Diese Dateien wurden laut Staatsanwaltschaft am 18. November 2021 in der Wohnung des 46-Jährigen sichergestellt. Sie zeigten zum Teil schwerste Missbrauchs- und Gewalttaten an Babys, Kleinkindern und Kindern. Allein die Videos hatten laut Staatsanwaltschaft eine Gesamtabspieldauer von mehr als 15 Tagen.

Elke Spanner, NDR 90,3, berichtet über einen Prozess. © NDR
AUDIO: Drei Jahre und vier Monate Haft (1 Min)

Richterin: Besitzern der Bilder ist das Kindes-Schicksal egal

Zum Prozessbeginn hatte der Mann behauptet, es hätte sich dabei um alte Dateien gehandelt - für die er längst verurteilt worden war, die er nur noch nicht gelöscht hätte. Der Rest sei ohne sein Wissen bei ihm gelandet, als er - ein Computerexperte - für Kundinnen und Kunden Festplatten repariert habe. Die Vorsitzende Richterin hielt dem Mann bei seiner Verurteilung am Montag aber vor, dass er die Videos und Fotos bewusst behalten habe, um doch wieder darauf zurückgreifen zu können. Viele Täter würden den Besitz von Missbrauchsdarstellungen mit Kindern verharmlosen. Sie selbst würden den Missbrauch ja nicht begehen sondern lediglich zuschauen. Wer solche Bilder besitze, so machte die Richterin jedoch klar, dem sei das Schicksal der Kinder egal.

Verteidigung hatte geringere Strafe gefordert

Das Urteil entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte sich in ihrem Plädoyer für eine Haftstrafe von nicht mehr als drei Jahren ausgesprochen.

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Die Justitia an der Fassade vom Hamburger Strafjustizgebäude am Sievekingplatz. © picture alliance / dpa Foto: Daniel Reinhardt

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Dieses Thema im Programm:

NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 06.11.2023 | 14:00 Uhr

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