Kinderpornografie: 46-Jähriger in Hamburg vor Gericht
Wegen des Besitzes von Missbrauchsdarstellungen an Kindern muss sich seit Dienstag ein 46-Jähriger vor einer Großen Strafkammer am Landgericht Hamburg verantworten.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, mehr als 160.000 Dateien mit Bildern und Videos auf Datenträgern gespeichert zu haben. Die Aufzeichnungen sollen zum Teil schwerste Missbrauchs- und Gewalttaten an Babys, Kleinkindern und Kindern zeigen. Allein die Videos hätten eine Gesamtabspieldauer von mehr als 15 Tagen.
Angeklagter einschlägig vorbestraft
Der Angeklagte war bereits sechseinhalb Jahre im Gefängnis. Er hatte seine beiden Töchter sexuell missbraucht. Anschließend gab es noch eine Verurteilung, weil er kinderpornografische Bilder und Videos auf seinem Computer hatte. Jetzt steht er erneut vor Gericht. Es fällt ihm schwer zuzugeben, dass er seine pädophilen Neigungen immer noch nicht im Griff hat - trotz Therapie und Präventionsprogramm.
Dateien im November 2021 sichergestellt
Die Dateien wurden laut Staatsanwaltschaft am 18. November 2021 in der Wohnung des 46-Jährigen sichergestellt. Seine Ex-Freundin hatte ihn angezeigt. Die Polizei fand daraufhin auf seinen Rechnern die Fotos und Videos mit den Missbrauchstaten.
Besitz der Dateien gestanden
Der Angeklagte, ein Computerexperte, behauptete zunächst, das seien zum Teil Restbestände von früher, die er nicht schnell genug gelöscht habe. Der Rest sei ohne sein Wissen bei ihm gelandet, als er für Kundinnen und Kunden Festplatten repariert habe. Die Vorsitzende Richterin machte allerdings keinen Hehl daraus, dass sie ihm das nicht glaubt. Und nach einer kurzen Beratung mit seiner Anwältin gestand der 46-Jährige dann doch, dass die Dateien von ihm seien.
Angeklagtem droht weitere Haftstrafe
Normalerweise werden Anklagen wegen Besitzes von Kinderpornografie vor Schöffengerichten am Amtsgericht verhandelt. Wegen des Umfangs und der Schwere der Vorwürfe sei in diesem Fall das Landgericht zuständig, erklärte ein Gerichtssprecher. Seit einer Gesetzesverschärfung 1. Juli 2021 gilt der Besitz von Missbrauchsdarstellungen an Kindern als Verbrechen, das mit einem bis zehn Jahre Haft bestraft werden kann.