Ein Justizbeamter steht in Hamburg vor der leeren Richterbank im Gerichtssaal im Strafjustizgebäude. © picture alliance / dpa Foto: Christian Charisius

Messerangriff auf Ex-Freundin: Haftstrafe für 26-Jährigen

Stand: 12.04.2023 18:21 Uhr

Wegen eines Messerangriffs auf eine 41-Jährige hat das Hamburger Landgericht den Ex-Freund der Frau zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts stach der 26-Jährige der Fahrradkurierin am 21. Mai vergangenen Jahres zweimal in den Hals- und Nackenbereich und fügte ihr damit schwere Verletzungen zu.

Als die 41-Jährige verletzt zum Eingang eines Verteilzentrums im Stadtteil Uhlenhorst flüchtete, verfolgte der Angeklagte sie und versetzte ihr einen weiteren Stich ins Gesäß. Das Gericht wertete die Tat am Mittwoch als gefährliche Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung zu siebeneinhalb Jahren Haft wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung gefordert. Die Verteidigung hatte für die aktuelle Tat vier Jahre Haft wegen Körperverletzung beantragt.

Gericht: Angeklagter von Mordversuch zurückgetreten

Nach Ansicht des Gerichts handelte der Angeklagte mindestens mit bedingtem Tötungsvorsatz. "Das Ganze stellt sich als Mordversuch dar", sagte der Vorsitzende Richter. Der Angeklagte sei aber von diesem Versuch zurückgetreten. Er hätte weiter auf die nicht schwer verletzte Frau mit dem Küchenmesser einstechen können, habe es aber nicht getan.

Rache nach Trennung

Nach der Tat hatte sich der 26-Jährige bei der Polizei gestellt. Dort hatte er den Angaben zufolge gesagt: "Das hat sie verdient." Er habe sich an ihr rächen und sie körperlich konfrontieren wollen, erklärte der Richter. Am Morgen der Tat habe er an der Arbeitsstelle der Frau eine halbe Stunde auf sie gewartet. Nur zwei Tage zuvor hatte die 41-Jährige ihn bei einem Streit als "Psychopathen" bezeichnet, ihm die Schlüssel seiner Wohnung vor die Füße geworfen und erklärt, dass sie ihn nie wieder sehen wolle. Das habe den Angeklagten sehr verletzt.

Täter einschlägig vorbestraft

Das Gericht schloss nicht aus, dass der 26-Jährige bei der Tat vermindert schuldfähig war. Nach Angaben von Zeugen sei er schon mal wegen paranoider Schizophrenie in Behandlung gewesen. Im Rahmen des Prozesses wollte sich der Angeklagte aber nicht psychiatrisch untersuchen lassen. Bei der Tat stand er unter erheblichem Einfluss von Alkohol und Crack. Nach Angaben des Vorsitzenden Richters ist der Mann einschlägig vorbestraft. Eine frühere Lebensgefährtin, mit der er ein gemeinsames Kind hat, habe er verletzt, weil sie sich von ihm getrennt hatte. Er sei wegen Körperverletzung zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Die Strafkammer sei jetzt davon ausgegangen, dass die Bewährung widerrufen werde und der Angeklagte insgesamt fünf Jahre absitzen müsse, sagte der Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dieses Thema im Programm:

NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 12.04.2023 | 21:00 Uhr

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