Mann offenbar am Elbstrand von Övelgönne ertrunken
In der Hamburger Elbe ist am Montag möglicherweise ein Mann ertrunken. Eine große Suchaktion am Ufer in Övelgönne nahe des Restaurants "Strandperle" wurde am späten Abend ergebnislos abgebrochen.
Gegen 20 Uhr waren mehrere Männer ins Wasser gegangen, um sich abzukühlen. Augenzeugen beobachteten, wie einer von ihnen plötzlich unterging, während sich ein anderer noch ans Ufer retten konnte. Ein weiterer Mann soll hinterher gesprungen sein, um seinen Bekannten zu retten, doch das gelang ihm nicht mehr.
Taucher, Hubschrauber und Drohne im Einsatz
Dann begann eine großangelegte Suchaktion mit mehreren Feuerwehr- und Polizeibooten. Auch Taucher der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) gingen ins Wasser. Aus der Luft suchten ein Rettungshubschrauber mit Wärmebildkamera und eine Drohne nach dem Mann - ohne Erfolg. Inzwischen besteht nur noch wenig Hoffnung, dass der Vermisste noch lebt.
Bei ihm handelt es sich laut Polizei um einen 39-Jährigen ohne festen Wohnsitz, der mit Bekannten am Elbufer unterwegs war.
"Gefährlich wie das Laufen auf der Autobahn"
Nach diesem Vorfall warnt die DLRG vor dem Baden in der Elbe. Dieses entspreche dem Laufen auf einer Autobahn, sagte Nicolas Hopf vom DLRG-Landesverband Hamburg NDR 90,3. Durch Ausbaggerungen und Schiffsverkehr würden in dem Fluss starke Strömungen herrschen, Schwimmer und Schwimmerinnen könnten dies leicht unterschätzen. Laut Umweltbehörde liegt die Strömungsgeschwindigkeit bei Flut bei 1,2 Metern pro Sekunde. Selbst geübte Schwimmerinnen und Schwimmer könnten nicht dagegen ankommen, so Hopf. Vor allem an den ausgebaggerten Abbrisskanten in der Elbe sei es sehr gefährlich. Dort könnten Menschen durch den starken Sog einfach nach unten gezogen werden.
Kein generelles Badeverbot für die Elbe
Wer sich abkühlen möchte, sollte auf Bäder oder Seen ausweichen, die zum Schwimmen freigegeben sind. Ein generelles Badeverbot gibt es für die Elbe aber nicht, denn das Baden fällt unter den im Hamburgischen Wassergesetz festgeschriebenen Gemeingebrauch. Konkret heißt das: Öffentliche Gewässer dürfen zum Baden genutzt werden, außer in Bereichen, in denen es besonders gefährlich ist - beispielsweise im Fahrbereich von Schiffen.