Kündigungsrecht für Parship-Kunden beschäftigt Gericht in Hamburg
Den Partner oder die Partnerin fürs Leben finden - und das von zu Hause aus. Online-Partnervermittlungen boomen, aber es gibt auch Kritik an den Verträgen. Jetzt klagen die Verbraucherzentralen gegen den Branchen-Pionier Parship.
Eine Musterfeststellungsklage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen das Kündigungsrecht bei der Online-Partnervermittlung Parship hat jedoch wenig Aussicht auf Erfolg. In einer mündlichen Verhandlung vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg deutete die Vorsitzende Richterin am Donnerstag an, dass das Gericht die Klage zum überwiegenden Teil zurückweisen wird.
Bedenken gegen automatische Vertragsverlängerung
Nur in einem Punkt könnte die Verbraucherzentrale Erfolg haben. Dabei geht es um die automatische Verlängerung einer sechs- oder zwölfmonatigen Mitgliedschaft um ein ganzes Jahr, sofern nicht zwölf Wochen vor Ablauf des ersten halben Jahres gekündigt wird. Diese Regelung betraf allerdings nur die Premium-Mitgliedschaften zwischen 2017 und 2022. Inzwischen hat Parship seine Geschäftsbedingungen geändert.
Verbraucherzentrale für fristlose Kündigung von Verträgen
Die Verbraucherzentrale ist der Auffassung, dass Kundinnen und Kunden ihren Vertrag mit Parship jederzeit fristlos kündigen dürfen. Bei der Partnervermittlung machten die Nutzerinnen und Nutzer Angaben aus ihrer Privat- und Intimsphäre. Habe eine Kundin oder ein Kunde das Gefühl, seine Daten seien bei der Vermittlungsagentur nicht mehr in guten Händen, sei ein längeres Festhalten am Vertrag unzumutbar. In ihrer Argumentation beruft sich die Verbraucherzentrale auf einen Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch, nach dem Verträge über Dienste mit einer besonderen Vertrauensstellung fristlos gekündigt werden dürfen.
Urteil für Ende Oktober erwartet
Die Verbraucherzentrale vertritt im Verfahren 29 Parship-Kundinnen und -Kunden. Rund 1.200 weitere haben sich der Klage nach Angaben des Bundesverbandes angeschlossen. Das Oberlandesgericht will sein Urteil am 26. Oktober verkünden.