Keine uneidliche Falschaussage von Scholz im PUA Cum-Ex
Hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) der Hamburgischen Bürgerschaft zur Cum-Ex-Affäre gelogen oder nicht? Diese Frage beschäftigte auch die Staatsanwaltschaften in Hamburg. Die Generalstaatsanwaltschaft entschied jetzt, dass es keinen Anfangsverdacht wegen uneidlicher Falschaussage gebe.
Damit wurde eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft Hamburg von Mitte Dezember bestätigt. Es gebe keinen Anfangsverdacht gegen Scholz wegen Falschaussage, heißt es von der Behörde. Der Hamburger Rechtsanwalt Gerhard Strate hatte den Bundeskanzler angezeigt, weil dieser im PUA die Unwahrheit gesagt haben soll. Das ginge aus Protokollen des Finanzausschusses des Bundestages hervor.
Strate ist der Auffassung, dass Scholz sich in Sitzungen im März und Juli 2020 noch an Inhalte eines Gespräches mit Warburg-Bank-Mitinhaber Christian Olearius im November 2017 erinnert habe. Später im Cum-Ex-Ausschuss in Hamburg hatte Scholz gesagt, er erinnere sich nicht.
Generalstaatsanwaltschaft: Äußerungen objektiv mehrdeutig
Die Generalstaatsanwaltschaft kommt jetzt zu dem Schluss, dass die Äußerungen im Protokoll objektiv mehrdeutig seien. Unabhängig davon sei nicht auszuschließen, dass sich etwaige Erinnerungslücken des Kanzlers erst später verfestigt hätten.