Handwerker eingesperrt: 55-Jähriger zu Geldstrafe verurteilt
Das Amtsgericht St. Georg hat am Mittwoch einen 55-Jährigen zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt, weil er einen Handwerker in seiner Wohnung in Billstedt eingesperrt hatte.
Der Techniker sollte den Glasfaseranschluss im Wohnzimmer aktivieren. Der Angeklagte wollte den Anschluss aber unbedingt im Flur haben, was technisch jedoch nicht möglich war. Der 55-Jährige wurde zunächst laut und schloss dann plötzlich die Wohnungstür von innen ab, zog den Schlüssel heraus und nahm ihn an sich. "Ist das jetzt Ihr Ernst", fragte der Techniker und rief die Polizei an.
Mutter des 55-Jährigen war ebenfalls vor Ort
Eine Polizistin erzählte vor Gericht, dass sich die 85-jährige Mutter des Angeklagten, die die Mieterin der Wohnung ist, dem Techniker sogar noch in den Weg stellte, als die Polizei da war. Die Mutter ist krank und erschien nicht zum Prozess. Ihr Sohn bestritt alles.
Handwerker hat inzwischen Job gewechselt
Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen Freiheitsberaubung zu 3.600 Euro Strafe. "Hätten Sie sich bei dem Zeugen entschuldigt, wäre eine mildere Strafe rausgekommen," so der Richter. Der Fernmeldetechniker hat nach dem Vorfall vor einem Jahr den Job gewechselt. "Das mit den Kunden," sagte er, "wollte ich nicht mehr."