Hamburger Gericht untersagt Volksbegehren zum Grundeinkommen

Stand: 12.07.2023 14:18 Uhr

Hamburg wird keine Modellstadt für das bedingungslose Grundeinkommen. Das Volksbegehren "Hamburg soll Grundeinkommen testen" ist unzulässig. Das hat das Hamburgische Verfassungsgericht am Mittwoch entschieden.

Damit gab das Gericht einem Antrag des Senats statt, das Volksbegehren zu untersagen. Nach Auffassung der Richterinnen und Richter ist der Vorschlag der Initiative nicht klar genug gefasst und wahrt nicht die Anforderungen, die sich aus dem "Demokratieprinzip zum Schutz der Freiheit der Stimmberechtigten ergeben". Demnach enthielten die vorgeschlagenen Bestimmungen sowohl Widersprüchlichkeiten als auch Lücken, die es den Abstimmenden nicht ausreichend ermöglichten, die Vor- und Nachteile abzuschätzen und die Folgen des Vorhabens zu überblicken. Die Entscheidung des Gerichts sei einstimmig gefallen, sagte Gerichtspräsidentin Birgit Voßkühler.

Initiative wollte eine wissenschaftliche Untersuchung

Die Volksinitiative "Hamburg soll Grundeinkommen testen" hatte 2020 mehr als 10.000 Unterschriften gesammelt. Sie wollte, dass die Stadt Hamburg einen Modellversuch startet und 2.000 Menschen monatlich gut 1.100 Euro auszahlt. Der Versuch sollte drei Jahre lang dauern und so die Wirkung, Akzeptanz und Umsetzbarkeit von Varianten des Grundeinkommens wissenschaftlich untersucht werden. Das Budget sollte 40 Millionen Euro betragen. Dagegen zog der Senat vor das Hamburgische Verfassungsgericht, weil die finanzielle Grundsicherung Sache des Bundes sei, hieß es damals.

Viele Befürworter des Grundeinkommens auf Bundesebene

Das bedingungslose Grundeinkommen ist damit aber nicht endgültig vom Tisch. In dem jetzigen Verfahren ging es lediglich darum, ob Hamburg das Modell testen sollte. Die Volksinitiative könnte nun ein neues Gesetz schreiben und neu starten. Ein Sprecher der Initiative sagte NDR 90,3, dass man das prüfen wolle.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 12.07.2023 | 12:00 Uhr

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