Hamburg: Urteil im Prozess wegen Gewalt gegen Frauen erwartet
Das Hamburger Landgericht wird heute das Urteil für einen Mann verkünden, der zwei Frauen schwer misshandelt haben soll. Es geht auch um die Frage, ob der 33-Jährige nach seiner Haftstrafe in Sicherungsverwahrung kommt.
Sicherungsverwahrung ordnen die Gerichte nur sehr selten an. Das ist nur möglich bei Verbrecherinnen und Verbrechern, die als dauerhafte Gefahr für die Allgemeinheit gelten. So sieht es die Staatsanwältin in diesem Fall.
Frauen monatelang gequält?
Der Angeklagte soll zwei frühere Lebensgefährtinnen über Monate hinweg gequält haben. Er habe sie laut der Staatsanwältin in der Wohnung isoliert, bedroht, geschlagen und gewürgt. Eine der Frauen kam mehrfach mit Verletzungen ins Krankenhaus. Zur Polizei traute sie sich aus Angst nicht, so ihre Nebenklageanwältin: Der Mann habe gedroht, ihrer Familie etwas anzutun.
Optikerin bemerkt Martyrium
Aufgeflogen ist das Martyrium der Frau durch eine aufmerksame Optikerin. Als die Frau zum wiederholten Male mit zerbrochener Brille und Verletzungen im Gesicht vor ihr saß, alarmierte sie die Polizei. Die holte die Frau mit Verletzungen am ganzen Körper aus der Wohnung. "Ohne diese aufmerksame Optikerin wäre meine Mandantin jetzt womöglich tot", so die Nebenklageanwältin.
Die Staatsanwältin hat für den Angeklagten zehn Jahre Haft und dann Sicherungsverwahrung verlangt.