Hamburg: Ärger um leerstehende Villa im Bezirk Eimsbüttel
Seit 2018 steht eine Prachtvilla an der Johnsallee im Stadtteil Rotherbaum mit 630 Quadratmetern Wohnfläche leer. Dabei hat die Stadt ein scharfes Wohnraumschutzgesetz, solchen Leerstand zu verhindern. Mit der praktischen Anwendung tut sich die Bezirke aber schwer.
Steht ein Gebäude mehr als vier Monate leer, liegt eine verbotene Zweckentfremdung vor und der Bezirk kann die Eigentümerin oder den Eigentümer zur Vermietung verpflichten. So sieht es das Wohnraumschutzgesetz vor.
Bezirksamt lehnt Sanktionen ab
Im Fall der Villa in der Johnsalle hat das Bezirksamt Eimsbüttel lange Zeit versucht, die Eigentümerin oder den Eigentümer zu ermitteln, zuletzt wurde eine Adresse in Georgien ermittelt. Doch das Bezirksamt will auf Sanktionen verzichten, das hat eine Nachfrage der Linksfraktion ergeben. "Wir haben eine öffentliche Zustellung gefordert, dass der Eigentümer aufgefordert wird, die Villa auch wieder als Wohnraum zu nutzen. Und das hat das Bezirksamt bis heute nicht umgesetzt," sagt Mikey Kleinert von der Linksfraktion aus Eimsbüttel.
Bezirk sieht keine Möglichkeit gegen Leerstand vorzugehen
Die Begründung des Bezirksamts Eimsbüttel: Die Wohnfläche sei zu groß, um von einer Zweckentfremdung zu sprechen. Für eine so große Wohnfläche gebe es kaum Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt. Zur Teilung der Fläche in kleinere Wohneinheiten könne man die Eigentümerin oder den Eigentümer nicht verpflichten.
Kritik von "Mieter helfen Mietern"
Der Verein "Mieter helfen Mietern" sieht das anders. "Es gibt keinen Ausschluss für besonders große Wohnungen im Wohnraumschutzgesetz", sagt Juristin Rebekka auf'm Kampe. Die Stadt sei dazu verpflichtet, den Wohnraum wieder nutzbar zu machen. Dies sei mit einem Treuhänder möglich. Allerdings könnte sich das Problem bald erledigt haben. Der Hamburger Makler Jorge F. von Lenthe kündigte im Interview mit dem NDR Hamburg Journal an, dass er die Villa jetzt im Auftrag des Eigentümers zum Verkauf anbieten will.