Gericht: Vertrauensperson für Schwerbehinderte muss in Rente
Hamburgs oberster Schwerbehindertenvertreter muss pünktlich in Rente gehen. Er hatte gegen seinen Ruhestand zum Ende dieses Monats geklagt. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat seinen Eilantrag jetzt abgewiesen.
Gerade ist Jörg Stahl 60 Jahre alt geworden, damit erreicht er das Pensionsalter für Feuerwehrleute. Doch Stahl wollte seinen Ruhestand um drei Jahre herausschieben. Begründung: Er sei gerade in drei Ämter gewählt worden und fühle sich gegenüber seinen Wählerinnen und Wählern verpflichtet. Der im Rollstuhl sitzende Feuerwehrmann ist sowohl Schwerbehindertenvertreter der Feuerwehr als auch Gesamtvertrauensmann aller 5.000 Beschäftigten mit Behinderungen in Hamburgs öffentlichem Dienst.
Verwaltungsgericht sieht kein dienstliches Interesse
Seinen Antrag auf drei weitere Jahre lehnte die Innenbehörde ab. Zurecht, wie das Verwaltungsgericht Hamburg urteilt: Stahl habe nicht glaubhaft machen können, dass für seine Weiterbeschäftigung ein "dienstliches Interesse" bestehe. Es reiche nicht zu sagen, die Stadt verliere mit der Pensionierung viel Sachverstand und sein Nachfolger wolle gar nicht antreten.
Stahl kann Beschwerde einlegen. Hamburgs CDU und Linke hatten sich für ihn eingesetzt und die pünktliche Pensionierung als völlig unverständlich kritisiert.