Gallina will gegen Stalking per Bluetooth-Tracker vorgehen
Bei der Herbstkonferenz der Justizminister und -ministerinnen in Berlin geht es heute unter anderem um den besseren Schutz der Privatsphäre. Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) ist mit fünf Initiativen dabei - eine davon: die rechtlichen Regelungen für Bluetooth-Tracker und Peilsender.
Sie sind klein, unauffällig und erleichtern das Leben, wenn man beispielsweise einen verlegten Schlüssel in der Wohnung oder einen verschwundenen Koffer am Flughafen sucht. Doch auch Stalker und Stalkerinnen haben die Möglichkeit der Bluetooth-Tracker erkannt, um beispielsweise Ex-Partner und Ex-Partnerinnen ohne ihr Wissen und ohne ihre Zustimmung zu orten und zu überwachen. Dabei können die Tracker beispielsweise unauffällig in die Handtasche eines Opfers gesteckt werden, um dann per Smartphone leicht den Aufenthaltsort zu ermitteln.
Regelung sei zu unklar und unbestimmt
Expertinnen und Experten warnen, auch geheim gehaltene Standorte von Frauenhäusern oder Schutzwohnungen könnten so aufgespürt werden. "Für Opfer von Stalking ein absoluter Horror", sagt Gallina. Hamburgs Justizsenatorin setzt sich mit ihrem Amtskollegen aus Bayern dafür ein, eine Lücke im Strafgesetzbuch zu schließen. Bisher stellt das Bundesdatenschutzgesetz, Paragraph 42, die unangemessene Erhebung, Nutzung und Weitergabe fremder, personenbezogener Daten unter Strafe. In der Praxis werde der Paragraph aber kaum angewandt - er sei zu unklar und unbestimmt.
Digitales Ausspähen müsse Konsequenzen haben
Das digitale Ausspähen von Menschen durch Tracker und der damit verbundene Eingriff in deren Persönlichkeit sei kein Spaß und müsse Konsequenzen haben, so Gallina. Die Länder fordern in ihrem Antrag Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) deshalb auf, das Strafrecht zu überarbeiten.