Freigängerkatzen in Hamburg müssen ab 2026 registriert werden
In Hamburg müssen freilaufende Katzen künftig kastriert, gechippt und registriert werden. Das sieht die neue Katzenschutzverordnung vor, die am Dienstag vom Senat beschlossen wurde und am 1. Januar 2026 in Kraft tritt.
Damit solle die unkontrollierte Vermehrung der Katzen verringert werden, da freilebende Tiere oft in einem gesundheitlich schlechten Zustand seien, sagte Justiz- und Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina (Grüne) nach der Senatssitzung. "In unserer Stadt ist von einer Zahl von etwa 10.000 freilebenden Katzen auszugehen. Revierkämpfe, Nahrungsknappheit und die Tatsache, dass diese Katzen auf sich selbst gestellt sind, begünstigen Krankheiten und Verletzungen", sagte sie.
Katzenbesitzer tragen Kosten
Besitzerinnen und Besitzer von Katzen mit Ausgang müssen die Kosten für Chip-Kennzeichnung und Registrierung bei gängigen Anbietern selbst tragen. In Tierarztpraxen kostet das zwischen 30 und 60 Euro. Auch die Kastration der Tiere wird ab einem Alter von fünf Monaten verpflichtend. Daneben sollen auch die vom Hamburger Tierschutzverein seit Jahren durchgeführten und von der Stadt mitfinanzierten Kastrationen freilebender Katzen fortgeführt werden. Die Chip-Pflicht soll auch für eine bessere Unterscheidungsmöglichkeit von Hauskatzen mit Freigang und wildlebenden Tieren sorgen.
Tierschutzverein begrüßt die Verordnung
Für Katzenbesitzerinnen und -besitzer, deren Tiere ausschließlich in den eigenen vier Wänden leben, ändert sich durch die neue Verordnung nichts. Wer sein Tier ab dem kommenden Jahr jedoch ungechippt ins Freie lässt, riskiert laut Behörde ein Zwangsgeld.
Der Hamburger Tierschutzverein befürwortet die Katzenschutzverordnung und betont: Sobald die Katzenpopulation schrumpft, nehme auch das Leid der Straßenkatzen ab. Deshalb ist die Schutzverordnung aus Sicht des Tierschutzvereins längst überfällig.