Erfolgreiche Klage gegen Kündigungsprozess bei Parship in Hamburg
Viele Menschen gehen in Datingportalen auf Partnersuche. Die Verbraucherzentralen fanden die Verträge beim Branchenpionier Parship aber zu streng und haben dagegen geklagt. Vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht haben sie am Mittwoch teilweise recht bekommen.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte eine Musterfeststellungsklage im Namen von 29 Parship-Kunden und -Kundinnen erhoben, der sich mehr als 1.200 weitere Verbraucherinnen und Verbraucher anschlossen. Von dem Urteil profitieren nun alle, die sich der Musterklage der Verbraucherzentralen angeschlossen haben, weil sie mit ihrer Kündigungsfrist unzufrieden waren. Sie hatten bei Parship einen sogenannten Premiumvertrag mit einer Laufzeit von sechs Monaten oder einem Jahr abgeschlossen. Den mussten sie zwölf Wochen vor Ablauf kündigen, sonst hat er sich automatisch um ein Jahr verlängert.
Betroffene können auf Erstattung klagen
Diese Regelung hat das Oberlandesgericht nun gekippt. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssten schon wenige Wochen nach dem Start entscheiden, ob sie noch ein Jahr länger bei Parship bleiben wollten. Das sei unverhältnismäßig - zumal das Ziel ja gerade sei, schnell einen Partner oder eine Partnerin zu finden. Die 1.200 Männer und Frauen, die sich der Musterklage angeschlossen hatten, können nun gegen Parship auf Erstattung klagen.
Kündigungsregeln inzwischen moderater
Für aktuelle Kundinnen und Kunden besteht das Problem ohnehin nicht, denn das Gesetz wurde geändert und die Kündigungsregeln sind inzwischen moderater.
Die Verbraucherzentralen wollten eigentlich noch erreichen, dass die Kundinnen und Kunden jederzeit fristlos kündigen können. Das hat das Gericht aber abgelehnt.