Datenschutzbericht 2023: Beschwerden in Hamburg nehmen zu
Die Zahl der Beschwerden beim Hamburger Beauftragten für Datenschutz hat im vergangenen Jahr deutlich zugenommen. Mit 2.537 Beschwerden habe man 2023 knapp 20 Prozent über dem Vorjahreswert gelegen, sagte Thomas Fuchs.
216 Seiten umfasst der Bericht, den er am Montag Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD) im Rathaus übergab. Google und Facebook kommen darin ebenso vor, wie das Hamburgische Krebsregister oder die Videoüberwachung am Hansaplatz.
Mehr Beschwerden über Meta und Google
Der Anstieg der Beschwerden sei größtenteils auf Meldungen im Zusammenhang mit Produkten der US-Tech-Unternehmen Meta und Google zurückzuführen, heißt es in dem Bericht. Die Konzerne haben ihre Deutschlandzentralen in Hamburg und fallen damit in die Zuständigkeit des Datenschutzbeauftragten der Hansestadt.
Hotels speichern jahrelang Daten
Die meisten der rund 2.500 Beschwerden betrafen die Werbung, sagte der Datenschutzbeauftragte. Die Menschen beklagten sich, wenn sie unaufgefordert Werbung bekamen und wollten wissen, warum ihre Daten bei diesem Unternehmen gespeichert waren. "Wir haben zum Beispiel festgestellt, dass Hotels teilweise noch jahrelang Personalausweisdaten speichern, obwohl der Kunde nie wiederkommt", so Fuchs.
Fuchs appelliert an Unternehmen
Ähnliche Verstöße gegen den Datenschutz fanden sich auch häufig bei Inkasso-Unternehmen. Fuchs appellierte aber an alle Unternehmen: "Überprüft eure Datenbestände, ob ihr sie behalten dürft oder teilweise löschen müsst." Daten aufzuheben, die nicht mehr benötigt werden, sei ein Verstoß gegen den Datenschutz, der auch mit Bußgeldern verfolgt werde.
Neuauflage von Google Street View begleitet
Ein Schwerpunkt der Arbeit habe im vergangenen Jahr bei der Neuauflage des deutschen Google-Street-View-Angebots gelegen, sagte Fuchs. Das Unternehmen habe erstmals seit 13 Jahren wieder neue Aufnahmen von deutschen Straßen online gestellt. "Wir haben diesen Relaunch datenschutzrechtlich begleitet", so Fuchs. Dabei habe man auf sehr strenge Widerspruchsmöglichkeiten und -fristen bestanden. Durch diese Regelung hatten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bessere Möglichkeiten, sich gegen die Erfassung ihrer Gebäude zu wehren.
Künstliche Intelligenz: Großes Thema bei Datenschützern
Ein großes Thema für die Datenschützerinnen und Datenschützer ist nach wie vor die Künstliche Intelligenz (KI). Welche personenbezogenen Daten dürfen da wie verarbeitet werden? Diese Frage stellt sich für Fuchs zum Beispiel bei der geplanten Kameraüberwachung am Hauptbahnhof, aber auch bei sogenannten Scoring-Verfahren, die ausschließlich auf KI beruhen. "Es kann nicht sein, dass künstliche Intelligenz darüber entscheidet, ob ich einen Kredit bekomme oder nicht, warnte Fuchs. Gleiches gelte für Bewerbungsverfahren: "Es kann nicht dazu führen, dass durch KI mein Recht auf Teilnahme an einem Auswahlverfahren eingeschränkt wird."