Cannabis: Hamburgs Innensenator gegen Freigabe-Pläne aus Berlin
Die Bundesregierung hat am Mittwoch die begrenzte Cannabis-Legalisierung in Deutschland auf den Weg gebracht. Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) lehnt das Vorhaben klar ab.
Das Bundeskabinett beschloss in Berlin einen Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), wonach Erwachsenen der Besitz und Anbau von Cannabis in begrenztem Umfang erlaubt werden soll. "Wenn wir irgendetwas jetzt nicht brauchen, dann ist es dieses Gesetz", sagte Grote NDR 90,3. "Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass mit der Legalisierung der Konsum deutlich zunimmt - mit allen Risiken und Nebenwirkungen."
"Schwarz- und Legalmarkt vermischen sich"
Dass die Freigabe von Cannabis den Schwarzmarkt eindämmt, hält der Hamburger Innensenator für unwahrscheinlich. "Es ist zu befürchten, dass illegales Cannabis aufgrund höherer Wirkungsgrade und günstiger Preise stark nachgefragt wird und sich Schwarz- und Legalmarkt hier vermischen", sagte Grote.
Grote befürchtet neue "Überwachungsbürokratie"
Zudem würden die in den Legalisierungs-Plänen vorgesehenen detaillierten Vorgaben zu Wirkungsgrad, erlaubten Mengen, Konsumorten und Produktionsstätten "eine umfangreiche Cannabis-Überwachungsbürokratie" erfordern. Auf die Polizei würde ein erheblicher neuer Kontrollaufwand zukommen. "Wir befürchten, dass mit diesem Gesetzentwurf gerade keine Entlastung der Sicherheitsbehörden eintritt, sondern der illegale Markt weiter sehr attraktiv bleibt", sagte Grote am Mittwoch. Er halte den Weg, der jetzt beschritten wird, für "hochproblematisch".
Polizeigewerkschaften haben Bedenken
Grote liegt damit ganz auf der Linie der Polizeigewerkschaften - auch sie hatten sich immer wieder vehement gegen die Legalisierungspläne ausgesprochen. Anders übrigens als der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert - ebenfalls SPD. Er hatte schon vor Monaten bei einem Besuch in Hamburg gesagt: "Wir brauchen eine offene und aufrichtige Debatte über Cannabis." Alte Denkmuster würden nicht weiterhelfen.
CDU und AfD in Hamburg gegen Cannabis-Legalisierung
Auch CDU und AfD in der Hamburgischen Bürgerschaft sprachen sich gegen die Pläne der Berliner Ampel aus. CDU-Fraktionschef Dennis Thering forderte einen Stopp der Legalisierung. "Die Drogenexperimente der Ampel-Bundesregierung sind höchstgefährlich." Mit einer Legalisierung würden Konsum und damit auch die gesundheitsschädlichen Folgen für viele Betroffene ansteigen. AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann sprach von einer "naiven linksgrünen" Drogenpolitik. Der Schwarzmarkt werde sich dadurch nicht in Luft auflösen.
FDP unterstützt Gesetzentwurf der Ampel
Die stellvertretende FDP-Landesvorsitzende Ria Schröder sprach sich für eine Legalisierung aus. Entscheidend sei die Art und Weise des Konsums. "Ich habe kein Problem damit, wenn aufgeklärte erwachsene Menschen verantwortungsvoll Cannabis konsumieren. Wir müssen aber Kinder und Jugendliche vor den Gefahren schützen und Drogenabhängigen aus der Sucht heraushelfen, statt sie zu kriminalisieren." Die Legalisierung leiste hierzu einen wichtigen Beitrag.
UKE-Suchtmediziner warnt vor Legalisierung
Der Suchtmediziner und Kinder- und Jugendpsychiater Rainer Thomasius vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) warnte derweil vor den Gefahren eines regelmäßigen Cannabis-Konsums. "Der regelmäßige Konsum ist es, der die Folgeschäden mit sich bringt", sagte er. "Das sind Psychosen, Angststörungen, kognitive und depressive Störungen und vor allen Dingen die Störungen der Gehirnreifung bei Jugendlichen." Das Paradigma müsse daher sein: "Kein Cannabis-Gebrauch im Jugendalter. Und dies wird durch eine Legalisierung konterkariert."
Keine völlige Freigabe geplant
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen zu streichen. Ab 18 Jahren soll künftig der Besitz von 25 Gramm erlaubt sein. Privat sollen maximal drei Cannabis-Pflanzen angebaut werden dürfen. In speziellen Vereinen, sogenannten Cannabis-Clubs, sollen Mitglieder die Droge gemeinschaftlich anbauen und gegenseitig abgeben dürfen.