Bürgerschaftswahl: Verfassungsgericht weist Beschwerde zurück
Das Hamburger Verfassungsgericht hat eine Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Bürgerschaftswahl vom Februar 2020 zurückgewiesen. Es seien keine Wahlfehler festgestellt worden, erklärte das Gericht am Freitag.
Der FDP-Politiker und frühere Vorsitzende der Hamburger Jungliberalen, Carl Cevin-Key Coste, hatte Wahlfehler und Wahlrechtsverstöße geltend gemacht und wollte die Wahl für ungültig erklären lassen. Das Gericht entschied aber: Die vorgebrachten Beanstandungen begründeten keine Wahlfehler, die die Gültigkeit der Wahl berühren würden. Zudem habe es keine Fehler bei der Auszählung der Stimmen gegeben, die Auswirkungen auf das Scheitern der FDP an der Fünf-Prozent-Hürde zur Folge gehabt haben könnten. Damit sei auch keine Neuauszählung der Stimmen nötig.
Coste beanstandete mehrere Punkte
Coste hatte 2020 auf der FDP-Landesliste kandidiert und war leer ausgegangen. Er wollte die Wahl für ungültig erklären lassen. Zum einen ging es um die Einrichtung von Wahlkreisen mit unterschiedlich vielen Mandaten, zum anderen sah er die Chancengleichheit bei der Wahl durch die Öffentlichkeitsarbeit der Bürgerschaft verletzt. Außerdem beanstandete er die sogenannte "Heilungsregel". Das Gericht folgte ihm in keinem der Punkte. Das Urteil der neun Verfassungsrichterinnen und -richter fiel einstimmig aus.
"Berliner Zustände" vorher schon ausgeschlossen
In der mündlichen Verhandlung des Verfassungsgerichts Anfang Dezember hatten Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD) und Landeswahlleiter Oliver Rudolf die Vorwürfe zurückgewiesen. Alle Parteien, auch Coste selbst, hatten für Hamburg "Berliner Zustände" ausgeschlossen - also, dass es tatsächlich zu einer Wiederholung der Wahl komme könnte.