Bewohnerparken: Ausnahmegenehmigungen für Schichtarbeiter
In Hamburger Bewohnerparkzonen gibt es ab sofort mehr Ausnahmen. Wer in einem großen Betrieb in Schichten arbeitet, kann für das Parken in der Nacht eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Die Verkehrsbehörde reagiert damit auf zunehmende Kritik.
Wo kann ich nachts parken, wenn ich zum Dienst in der Klinik muss und keine Bahnen fahren? Diese Frage hatten sich zum Beispiel Krankenschwestern und Pfleger gestellt - und sich beschwert. Drei Euro pro Stunde Gebühr tagsüber seien unbezahlbar. Das Kinderkrankenhaus Altona in der Bleickenallee hatte deshalb im November vergangenen Jahres Klage gegen eine neue Bewohnerparkzone eingereicht. Die Entscheidung über die Klage ist noch nicht gefallen.
Viele Bedingungen müssen erfüllt sein
Die Hamburger Verkehrsbehörde versucht nun, der Kritik Herr zu werden. Egal ob Krankenhaus oder Industrie - sie gewährt Ausnahmegenehmigungen für Schichtarbeiterinnen und -arbeiter. Doch nur mit vielen Einschränkungen: Die Schicht muss vor 6 Uhr früh beginnen, die Anreise ab 1 Uhr nachts erfolgen. Dann muss der Betrieb noch ein "Mobilitäts-Management" entwickeln, das den zwingenden Bedarf nachweist. Und der Antragsteller oder die Antragstellerin müssen 250 Euro pro Jahr zahlen. Sie dürfen dann allerdings auch in einer benachbarten Parkzone stehen.
Möglich ist das laut Verkehrsbehörde, weil bisher von Fremdnutzerinnen und -nutzern blockierte Parkplätze frei wurden. So sank den Angaben zufolge etwa am Schlump die Auslastung der Parkplätze von 100 auf 90 Prozent. In St. Georg allerdings blieb sie unverändert bei 85 Prozent.