Stand: 17.07.2024 17:30 Uhr
Bewährungsstrafe für ehemalige Pflegedienst-Betreiberin
Das Hamburger Landgericht hat die ehemalige Betreiberin eines Pflegedienstes in Barmbek am Mittwoch wegen Betruges verurteilt - zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten. Die 46-Jährige hatte Leistungen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen wie die von Pflegefachkräften abgerechnet, obwohl sie keine Pflegefachkräfte waren. Der Vorsitzende Richter betonte, dass nur die Krankenkassen dadurch einen Schaden hatten. Die Patientinnen und Patienten seien nicht schlecht behandelt worden.
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