Bergedorf: Geplante Fällung einer Pappelreihe wird untersagt
Erfolg für Umweltschützerinnen und Umweltschützer vor dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht: Die Stadt darf eine Reihe von Pappeln im Bezirk Bergedorf nicht fällen.
Die Umweltbehörde wollte mit der Fällung eigentlich eine vorgezogene Ausgleichsmaßnahme für den neuen Stadtteil Oberbillwerder vornehmen. Wegen der Feldlerche wurde das am Dienstag aber vom Gericht untersagt. Durch den Bau von Oberbillwerder würden Brutplätze von 34 Feldlerchenpaaren verloren gehen. Die Stadt wollte für sie eine Ausgleichsfläche am Billwerder Billdeich schaffen. Von den Pappeln, die dort stehen, sollten deshalb 35 gefällt und 60 gekappt werden. Weitere Ausgleichsflächen sind auf der rund 20 Kilometer entfernten Elbinsel Hahnöfersand vorgesehen.
Gericht: Ausgleichsflächen sind zu weit weg
Umweltschützerinnern und Umweltschützer wiesen darauf hin, dass Feldlerchen niedrige Gras- und Krautflächen mit weitgehend freiem Horizont brauchen. Außerdem befinde sich bei den Pappeln eine Hauptjagdroute geschützter Fledermäuse. Feldlerche oder Fledermäuse – das fragte sich auch die Umweltbehörde. Sie kam aber zu dem Schluss, dass man Jagdgründe der Fledermäuse schon anders ausgleichen könne. Die Fällung der Bäume wurde angeordnet. Man habe den Schutz der Fledermäuse zwar berücksichtigt, so die OVG-Entscheidung, aber die Ideen in Sachen Feldlerche seien "nicht tragfähig". Hahnöfersand sei zu weit weg. Ausgleichsflächen sollten nicht weiter als zwei Kilometer entfernt sein. Gegen diese Entscheidung sind keine Rechtsmittel mehr möglich.