Am Elbstrand ertrunken: Feuerwehr findet 39-Jährigen
Nun ist es Gewissheit: Ein seit Montag vermisster 39 Jahre alter Mann ist tot. Die Hamburger Feuerwehr barg die Leiche am Sonnabend bei Övelgönne aus der Elbe, nachdem Passagiere einer Fähre den Körper am Mittag im Wasser gesichtet hatten.
Die Polizei bestätigte, dass es sich um den 39-Jährigen handelt, der am vergangenen Montag in Övelgönne beim Schwimmen untergegangen und seitdem vermisst worden war. Eine große Suchaktion am Ufer in Övelgönne nahe des Restaurants "Strandperle" war am späten Montagabend ergebnislos abgebrochen worden.
Der 39-Jährigen, der offenbar über keinen Wohnsitz verfügte, soll am Montag mit Bekannten am Elbufer unterwegs gewesen sein. Mehrere Männer gingen dort ins Wasser, um sich abzukühlen. Augenzeugen hatten beobachtet, wie einer von ihnen plötzlich unterging, während sich ein anderer noch ans Ufer retten konnte. Ein weiterer Mann soll hinterher gesprungen sein, um seinen Bekannten zu retten, doch das gelang ihm nicht mehr.
Taucher, Hubschrauber und Drohne im Einsatz
An der anschließenden Suchaktion waren mehrere Feuerwehr- und Polizeiboote, Taucher der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) sowie Rettungshubschrauber und eine Drohne beteiligt.
"Gefährlich wie das Laufen auf der Autobahn"
Nach diesem Vorfall warnte die DLRG vor dem Baden in der Elbe. Dieses entspreche dem Laufen auf einer Autobahn, sagte Nicolas Hopf vom DLRG-Landesverband Hamburg NDR 90,3. Durch Ausbaggerungen und Schiffsverkehr würden in dem Fluss starke Strömungen herrschen, Schwimmer und Schwimmerinnen könnten dies leicht unterschätzen. Laut Umweltbehörde liegt die Strömungsgeschwindigkeit bei Flut bei 1,2 Metern pro Sekunde. Selbst geübte Schwimmerinnen und Schwimmer könnten nicht dagegen ankommen, so Hopf. Vor allem an den ausgebaggerten Abbrisskanten in der Elbe sei es sehr gefährlich. Dort könnten Menschen durch den starken Sog einfach nach unten gezogen werden.
Kein generelles Badeverbot für die Elbe
Wer sich abkühlen möchte, sollte auf Bäder oder Seen ausweichen, die zum Schwimmen freigegeben sind. Ein generelles Badeverbot gibt es für die Elbe aber nicht, denn das Baden fällt unter den im Hamburgischen Wassergesetz festgeschriebenen Gemeingebrauch. Konkret heißt das: Öffentliche Gewässer dürfen zum Baden genutzt werden, außer in Bereichen, in denen es besonders gefährlich ist - beispielsweise im Fahrbereich von Schiffen.