Zwei G20-Gegner in Hamburg zu Geldstrafen verurteilt
Sieben Jahre nach dem G20-Gipfel hat das Hamburger Landgericht zwei Teilnehmende eines Aufmarsches am Bahrenfelder Rondenbarg unter anderem wegen Landfriedensbruchs verurteilt. Der Mann und die Frau müssen Geldstrafen zahlen.
Der 29-Jährige wurde zu 90 Tagessätzen von je 15 Euro, die 35-Jährige zu 90 Tagessätzen von je 40 Euro verurteilt. Außerdem müssen die beiden die Kosten des aufwendigen Verfahrens tragen.
Bei Aufmarsch mitgelaufen
Die beiden waren am Morgen des 7. Juli 2017 in dem schwarzen Block mitgelaufen, aus dem heraus es zu Straftaten kam: Einzelne Teilnehmerinnen und Teilnehmer zogen Müllcontainer auf die Straße, zündeten Pyrotechnik oder warfen mit Steinen in die Richtung von Polizistinnen und Polizisten. Die beiden Angeklagten taten das jedoch nicht.
Müssen sich Angeklagte Gewalt anderer zurechnen lassen?
Müssen sie sich aber die Gewalt der anderen zurechnen lassen? Das war die entscheidende Frage in dem Prozess - und die Kammer hat sie bejaht. Der schwarze Block sei martialisch aufgetreten und hätte die Menschen rundum eingeschüchtert. Die "Unfriedlichkeit" sei schon im Keim angelegt gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin bei ihrer Urteilsbegündung. Das sei auch den Angeklagten klar gewesen. Auch sie seien schwarz gekleidet gewesen, die Frau hatte sogar eine Sturmhaube auf. Dadurch hätten sie sich mit den Gewalttäterinnen und Gewalttätern solidarisiert und ihnen Schutz in der schwarzen Masse geboten.
Es ist das erste Urteil in dem Rondenbarg-Komplex. Gegen das Urteil ist binnen einer Woche Revision möglich. Dies wollen die Anwälte der Angeklagten jetzt eingehend prüfen.