Prozess gegen G20-Gegner: Nur noch zwei Angeklagte übrig
Der sogenannte Rondenbarg-Prozess wird nur noch gegen zwei Angeklagte fortgesetzt. Sie sollen am Rande des G20-Gipfels 2017 in Hamburg bei einem gewalttätigen Aufmarsch mitgelaufen sein. Zwei weitere Angeklagte distanzierten sich am Donnerstag in einer Erklärung von Gewalt - das Gericht stellte danach den Prozess gegen sie gegen eine Geldbuße ein.
Eine Frau muss 600 Euro zahlen, ein Mann 300 Euro. Beide distanzierten sich von Gewalt, damit ist die Sache für sie vorbei. Sie müssen nicht mehr aus Süddeutschland zum Prozess nach Hamburg anreisen. Das Gericht hatte diese Lösung für alle Angeklagten angeregt. Die Idee war, das Verfahren ganz einzustellen, weil der G20-Gipfel schon fast sieben Jahre her ist. Die Vorsitzende Richterin hatte bereits Mitte Januar deutlich gesagt, dass nach so langer Zeit ohnehin keine hohen Strafen mehr zu erwarten seien.
Prozess gegen zwei Angeklagte wird fortgeführt
Ein Mann und eine Frau aber gingen nicht auf die Anregung des Gerichts ein. Gegen sie wird der Prozess fortgeführt. Sie sagten, dass die Polizei damals am Rondenbarg in Bahrenfeld massiv gegen die Demonstrierenden vorgegangen sei, 14 Männer und Frauen mussten verletzt ins Krankenhaus. Da sei es nicht richtig, dass die Angeklagten sich von Gewalt distanzieren und Geld bezahlen sollen.
Die beiden verbliebenen Angeklagten müssen sich weiterhin wegen Landfriedensbruchs vor dem Hamburger Landgericht verantworten. Sie sollen bei dem Aufmarsch am Rondenbarg mitgelaufen sein, ohne aber selbst Steine geworfen zu haben.