11 | 13 31. Oktober 1968: Thorwald Proll, Horst Söhnlein, Andreas Baader und Gudrun Ensslin sind wegen der Frankfurter Kaufhausbrände angeklagt. Sie werden zu jeweils drei Jahren Gefängnis verurteilt. Die Anwälte gehen in Berufung, die Angeklagten werden solange von der Haft verschont. Nach Ablehnung der Revision fliehen Baader, Ensslin und Proll ins Ausland.