"Verhaltensgrundsätze" für Polizei und Presse
Kollegen des MDR sprechen schon länger von einer "Masche": Wie man Journalisten einschüchtert, in dem man ihnen mit rechtlichen Konsequenzen droht. Vor zwei Wochen pöbelte der sogenannte "Hutbürger" in Dresden gegen ein Kamerateam des ZDF. Der Fall machte bundesweit Schlagzeilen, weil die Polizisten statt des Pöblers die Journalisten festsetzten und 45 Minuten an der Arbeit hinderten.
"Die Pressefreiheit ist jetzt ausgesetzt!"
In Stuttgart sorgte ein weiterer Fall am Wochenende für Aufsehen. Bereits am Sonnabend trafen dort etwa 30 Vertreter der rechtsextremen Identitären Bewegung auf 80 Gegendemonstranten. Ein Polizeibeamter soll Journalisten dort den Weg versperrt und den Satz geäußert haben: "Die Pressefreiheit ist jetzt ausgesetzt!" In letzter Zeit häufen sich offensichtlich die Beispiele, in denen die Polizei Journalisten an der Ausübung ihres Berufes hindert.
Polizei und Medien haben "Verhaltensgrundsätze"
Dabei haben sich Polizei und Medien schon vor 25 Jahren auf gemeinsame Verhaltensregeln geeinigt. Unter dem sperrigen Titel "Verhaltensgrundsätze für Presse/Rundfunk und Polizei zur Vermeidung von Behinderungen bei der Durchführung polizeilicher Aufgaben und der freien Ausübung der Berichterstattung" stehen ganz klare Rechte und Pflichten für beide Seiten, die bis heute bindend sind. Zum Beispiel habe die Polizei bei ihren Einsätzen die Medien bei ihrer Informationsgewinnung zu unterstützen - "auch bei Geiselnahmen und Demonstrationen". Umgekehrt "sollen Medienvertreter polizeiliche Einsätze nicht behindern".
Die Vorfälle in Gladbeck und Berlin sorgten für Aussprache
Damit zog dieser Verhaltenskodex Lehren aus der Geiselnahme in Gladbeck wenige Jahre zuvor, als Journalisten jede Distanz zum Geschehen verloren hatten, sich zu den Geiselnehmern ins Auto setzten und somit zum Werkzeug der Entführer wurden. Aus Reportern wurden damals Akteure. Kurze Zeit später, bei den Protesten gegen die IWF-Tagung im September 1988 in Berlin, wurden Journalisten von der Polizei systematisch von Demonstrationen ferngehalten.
Standards sollen die Pressefreiheit garantieren
Die Hamburger Anwältin für Presserecht Dorothee Bölke, die die Verhaltensgrundsätze für Polizei und Medien damals für den Deutschen Presserat mit aushandelte, erinnert sich noch genau: "Polizei und Journalisten waren damals richtige Gegner." Es mussten einfach Standards her, "dass die Journalisten auch sagten, ja, wir sehen ein, wir haben uns bei Gladbeck an manchen Stellen nicht korrekt verhalten. Aber es geht nicht an, dass wir von Großveranstaltungen, die in aller Öffentlichkeit stattfinden, ausgeschlossen werden."
Verhaltensgrundsätze werde Polizeischülern vermittelt
Nun, 25 Jahre später, scheinen nicht mehr alle Akteure diese Verhaltensgrundsätze zu kennen oder zu befolgen. Horst Niens, von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Hamburg, beteuert, dass die Verhaltensgrundsätze in der Ausbildung der Polizisten immer noch wichtig seien. Aber das sei die Theorie, in der Praxis müsse der Umgang mit den Medien von jungen Polizisten gelernt werden. "Wenn ich frisch von der Polizeiakademie komme, bei meinen ersten Demos eingesetzt bin, weiß ich zwar, wie ich mich theoretisch zu verhalten habe. Aber das in der Praxis umzusetzen, das ist auch ein Lerneffekt." Häufig sind Polizisten, die auf Demonstrationen eingesetzt werden, noch sehr jung.
GdP: Auch Pressevertreter sollten geschult werden
Man sollte auch mal andersrum überlegen, sagt Horst Niens, wie die Presse im Umgang mit der Polizei geschult wird: "Dass zum Beispiel auch Pressevertreter lernen sollten, dass die Pressefreiheit nicht das alleroberste Gut ist, sondern dass es Situationen gibt, wo die Polizei vorrücken muss und wo es einfach zu gefährlich ist."
Für Lutz Tillmanns, dem heutigen Geschäftsführer des Presserates, sind die Verhaltensgrundsätze wieder hoch aktuell. Zur nächsten Sitzung des Pressrates im September ist auch der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, der sachsen-anhaltinische Innenminister Stahlknecht, eingeladen. Das Thema der Sitzung: Die Aktualisierung der Verhaltensgrundsätze im 25. Jahr ihres Bestehens.