Zu Unrecht beobachtet: Verfassungsschutz muss Daten löschen
Jahrelang speicherte der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern Informationen über Imam-Jonas Dogesch: Welche Demonstrationen er anmeldete oder an welchen er teilnahm - darunter eine Gedenkveranstaltung für das Rostocker NSU-Opfer Mehmet Turgut, Proteste gegen Abschiebungen und gegen die AfD. Diese Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist illegal gewesen, entschied nun ein Gericht. Dogesch, der vor mehr als 20 Jahren nach Folter und Gefängnis aus der Türkei floh, ist trotzdem empört. Der Fall wirft die Frage auf, ob die Geheimdienstkontrolle in Deutschland funktioniert.