Kinderpornographie: Verschärftes Gesetz mit bitteren Folgen
Nach den Missbrauchsskandalen von Lügde, Bergisch-Gladbach und Münster hatte die Große Koalition einige Paragraphen im Strafgesetzbuch verschärft. Dabei wurde auch die Mindeststrafe für den Besitz von sogenannter Kinderpornographie zum Verbrechen hochgestuft - gegen den Rat zahlreicher Fachleute. Minder schwere Fälle können nicht mehr gegen Auflagen eingestellt werden und die überlasteten Strafverfolger müssen nun Massen "kleine Fische" hinterher ermitteln und sie vor Gericht bringen.