Impfpflicht im Gesundheitsbereich: Ein Scheingesetz?
Ab dem 16. März gilt sie: die Einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen. Sie soll es ungeimpften Pflegekräften unmöglich machen, Patienten zu gefährden - so die Idee der neuen Bundesregierung. Doch Pflegeheime, Kliniken und vor allem Gesundheitsämter zweifeln an der Umsetzbarkeit. Denn die Gesundheitsämter sind es, die laut Bundesgesundheitsministerium im Einzelfall und nach eigenem Ermessen entscheiden sollen, was mit ungeimpften Fachkräften passiert. Für die in der Pandemie ohnehin überlasteten Ämter sei das unmöglich.