Mindestlohn: Gesetz ohne wirksame Kontrolle?
Es ist das Prestigeprojekt der SPD in der Großen Koalition: Ab dem 1. Januar 2015 soll der allgemeine Mindestlohn für rund 40 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland gelten. Nach Recherchen von Panorama 3 hat die Bundesregierung aber bislang keine wirksamen Maßnahmen zur Kontrolle dieses Gesetzes geplant. Zuständig für die Kontrollen ist der Zoll, doch wie die Behörde die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns effektiv überwachen soll, ist offenbar noch völlig unklar.
Höhere Personal- und Sachkosten: 2.500 zusätzliche Zollbeamte
Bis zu 2.500 zusätzliche Zollbeamte seien nach Berechnung der Deutschen Zollgewerkschaft (BDZ) erforderlich, um die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns bundesweit zu überwachen, so der stellvertretende Gewerkschaftsvorsitzende Christian Beisch. Doch ob und in welcher Höhe eine Personalerhöhung beim Zoll und eine Bereitstellung zusätzlicher Sachmittel erfolgen wird, dazu wollte sich das zuständige Bundesfinanzministerium auf Nachfrage gegenüber Panorama 3 nicht äußern. Das Ministerium räumt zwar ein, dass die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns mit höheren Personal- und Sachkosten verbunden sei, verweist aber darauf, dass Einzelheiten zum Mehrbedarf erst im Bundeshaushalt 2015 festgelegt würden. Auch im vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zum Mindestlohn fehlt eine Aussage zum Personalbedarf des Zolls.
"Grundsätzliche Bedenken" äußert auch der nationale Normenkontrollrat. Das unabhängige Gremium prüft, ob und inwiefern die Bundesregierung für die Umsetzung von Gesetzesvorhaben finanzielle Folgekosten berücksichtigt. Im Bezug auf die Einführung des Mindestlohns kritisiert der Kontrollrat, dass die zu erwarteten Mehrkosten im Gesetzentwurf nicht ausreichend abgebildet seien.
"Mindestlohn nur auf dem Papier"
Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte der Grünen-Fraktion im Bundestag, kritisiert gegenüber Panorama 3 die fehlende Voraussicht der Regierung: "Schon heute hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll zu wenig Personal, weil ihr in den letzten Jahren immer mehr Aufgaben übertragen wurden. Jetzt soll die FKS auch noch den gesetzlichen Mindestlohn prüfen – wieder ohne ausreichend Personal. Effektive Kontrollen gibt es aber nicht zum Nulltarif. Damit steht der Mindestlohn nur auf dem Papier und das ist ein Skandal!"
Effektive Überwachung?
Aus ihrer heute veröffentlichten kleinen Anfrage an die Bundesregierung geht hervor, dass das Zollpersonal auch in der Vergangenheit nur geringfügig aufgestockt wurde. 2009 gab es bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit 6.002 zuständige Kontrolleure, 2013 waren es 6.481. Dabei erhöhte sich die Zahl der Arbeitnehmer mit Anspruch auf Mindestlohn im gleichen Zeitraum von etwa 2,1 Millionen auf 4 Millionen. Das Bundesfinanzministerium spricht trotz der geringen Zahl an Kontrolleuren von einer derzeit effektiven Überwachung der Mindestlohnregeln durch den Zoll.