Sendedatum: 18.06.2019 21:15 Uhr

Betrüger mieten Wohnmobile und verkaufen sie weiter

von Philipp Hennig und Lucie Kluth

Dieser Anruf machte Wohnmobil-Besitzer Torsten Kanehl einfach nur baff: Im vergangenen September war es, da meldete sich die Polizei bei ihm. Jemand habe versucht, sein Wohnmobil mit gefälschten Papieren anzumelden. "Wie bitte?", dachte sich Kanehl. "Das gehört doch mir, ich habe hier noch den Fahrzeugbrief." Anfangs glaubte er noch an ein Versehen - aber schnell stellte sich heraus: Er sollte sein Wohnmobil nicht mehr wiederbekommen!

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Wie kann das passieren? Der Logistikunternehmer aus Barsbüttel im Kreis Stormarn vermietet schon seit einiger Zeit Wohnmobile. Und bislang war auch immer alles gut gegangen. Als sich im vergangenen August eine Frau meldet, die eines seiner Fahrzeuge mieten will, schöpft er keinen Verdacht. Die Interessentin weist sich mit einer Meldebescheinigung und einem Führerschein aus. Miete und Kaution für das Fahrzeug bezahlt sie in bar - auch das nicht ungewöhnlich. Doch dann folgte - noch während die Vermietung läuft - der Anruf der Polizei.

Unterschlagung statt Diebstahl

Torsten Kanehl © NDR Foto: Screenshot
Fühlt sich betrogen: Torsten Kanehl vermietet Wohnmobile im Kreis Stormarn. Eines seiner Fahrzeuge wurde weiterverkauft.

Schnell stellt sich heraus: Die Mieterin ist nicht in der Urlaub gefahren, sondern hat das Wohnmobil über das Internet verkauft und dafür viel Geld bekommen. Dass es sich um keinen normalen Kauf handelt, fällt dem Käufer erst auf, als er das Wohnmobil ummelden will. Für Torsten Kanehl ist die Sache eigentlich klar: Weil der Käufer ausfindig gemacht wurde, bekommt er sein Wohnmobil zurück. Doch die Staatsanwaltschaft Lübeck entscheidet, dass der Käufer das Gefährt behalten darf - denn so steht es im Gesetz. Dass Torsten Kanehl sein Wohnmobil freiwillig an die Mieterin herausgegeben hat, macht dabei den Unterschied. Denn so handelt es sich nicht um einen Diebstahl, sondern um eine Unterschlagung. Und bei einer Unterschlagung wird der Käufer des Wohnmobils stärker geschützt als der, der es verloren hat.

Johannes Kaspar © NDR Foto: Screenshot
Der Jurist Johannes Kaspar ist Professor an der Universität Augsburg.

"Es ist tatsächlich so, wenn man die Regelungen anschaut, dass bei einem Diebstahl der ursprüngliche Eigentümer dann das Wohnmobil wieder zurückbekommen könnte, er bleibt Eigentümer. Bei einer Unterschlagung ist das nicht so. Da wird der Dritte, der Käufer, Eigentümer", erklärt der Jurist Professor Johannes Kaspar von der Universität Augsburg. Eine Voraussetzung gibt es allerdings: Der Käufer muss das Wohnmobil in gutem Glauben gekauft haben. Er muss also davon ausgehen, dass der Verkauf legal war. Wäre ihm etwas merkwürdig vorgekommen - wie beispielsweise ein sehr niedriger Preis - hat er kein Anrecht auf das Gefährt. Hinzu kommt: Auch die Vollkaskoversicherung zahlt bei einer solchen Unterschlagung nicht. Am Ende kann nur derjenige, der das Wohnmobil unterschlagen hat, haftbar gemacht werden. Aber im Fall von Torsten Kanehl ist der Täter mit dem Geld einfach untergetaucht.

Fall beschäftigt die Gerichte

Wohnmobil © NDR Foto: Screenshot
Kein Einzelfall: Jährlich werden zahlreiche Wohnmobile deutschlandweit angemietet und anschließend verkauft.

Kanehl ist nicht der einzige, der auf diese Weise sein Wohnmobil verloren hat. Jedes Jahr werden Dutzende Wohnmobile mit falschen Papieren gemietet und anschließend verkauft. Viele Käufer sind deshalb arglos. Auch aus diesem Grund entscheiden Gerichte häufig zu ihren Gunsten. Wie bei Torsten Kanehl. Doch der Unternehmer wollte die Entscheidung des Staatsanwalts nicht akzeptieren. Mit Hilfe eines Anwalts hat er Widerspruch eingelegt - und bekam in zweiter Instanz schließlich Recht. Ein Gericht entschied: Beim Verkauf des Wohnmobils habe es zu viele Unstimmigkeiten gegeben. Daher könne dem Käufer kein guter Glaube unterstellt werden. Er hätte das Geschäft anzweifeln müssen.

Für Torsten Kanehl eigentlich ein Hoffnungsschimmer. Doch es kommt anders. Als er sein Gefährt vom Käufer abholen will, ist der nicht zu Hause. Das Wohnmobil hat er so eingekeilt, dass Torsten Kanehl nicht ran kommt. Mitleid mit dem Käufer hat er jetzt nicht mehr:"„Zunächst hatte ich das wirklich, weil er ja selber ja auch Opfer ist. War oder immer noch ist. Ehrlich gesagt, jetzt habe ich kein Mitleid mehr mit ihm." Und so wird der Streit, wem das Wohnmobil jetzt gehört, wohl vor Gericht weitergehen.

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Dieses Thema im Programm:

Panorama 3 | 18.06.2019 | 21:15 Uhr

Eine Hand hält ein Smartphone mit dem News-Spiel "NDR Wohn-O-Mat" vor einer norddeutschen Landschaft mit Schafen und Leuchtturm © Fotolia, PantherMedia Foto: JFL Photography, Peopleimages

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