Keine Anklage gegen Hüftprothesen-Hersteller
Das Landgericht Saarbrücken hat die Anklage gegen einen Geschäftsführer des Hüftprothesenherstellers DePuy nicht zugelassen. Das teilte eine Gerichtssprecherin der Panorama Redaktion mit. Gegen den Manager, Volker C., war von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken Anklage wegen "Inverkehrbringen gesundheitsschädlicher Medizinprodukte" erhoben worden. Panorama 3 hatte über die Anklage berichtet.
"Kein hinreichender Tatverdacht"
Die Strafverfolger hatten den Manager beschuldigt, spätestens 2008 von den schädlichen Wirkungen der umstrittenen Metall-auf-Metall-Implantate gewusst und den Vertrieb des Produkts in Deutschland dennoch nicht unterbunden zu haben. Das Gericht begründete die Zurückweisung der Anklage damit, dass der Nachweis, die "Beschaffenheit der Prothese" habe gesundheitliche Schädigungen verursacht, "nicht erbracht" worden sei. Es bestehe "kein hinreichender Tatverdacht" gegen den Geschäftsführer, dass er die künstlichen Hüften fahrlässig oder gar vorsätzlich bis 2010 auf dem deutschen Markt gelassen habe.
Die Staatsanwaltschaft will nach Informationen von Panorama keine "Sofortige Beschwerde" gegen die Entscheidung des Gerichts einlegen, da nach der vom Gericht vorgenommenen Beweiswürdigung keine Aussicht auf Erfolg bestehe.
Schlimme Folgen für die Opfer
DePuy, die britische Tochter des Weltmarktführers für Medizinprodukte, "Johnson & Johnson" (USA), hat die Metallimplantate von 2003 bis 2010 global vermarktet. Bei mehr als 50 Prozent der Patienten mussten die Prothesen inzwischen wegen unerwünschter Nebeneffekte wie Metallabrieb, Lockerungen und Nekrosen wieder ausgebaut werden.
Firma soll Entschädigung angeboten haben
Deutschland war nach den USA der weltweit zweitwichtigste Markt mit mehr als 7.000 Operationen, bei denen die DePuy-Hüfte eingebaut wurde. Weltweit kämpfen Zehntausende Patienten um Schadenersatz und Schmerzensgeld. DePuy hat Patienten nach Recherchen von Panorama zwischen 20.000€ (Deutschland) und 250.000€ (USA) Entschädigung angeboten.