Entlastung für Pflegebedürftige verpufft
Maria Wintoniak erinnert sich gern daran, wie sie in der Küche getanzt hat und ihr Mann lachte, wie sie nach dem Essen stundenlang beisammen saßen, und er versuchte, ihr Plattdeutsch beizubringen, wie sie im Keller noch Musik gemacht haben. Nun pflegt Maria Wintoniak ihren an Parkinson erkrankten Mann Horst seit fast 5 Jahren zu Hause. "Er wollte nicht ins Heim. Wir haben ihm das hoch und heilig versprochen“, erzählt sie.
Einmal am Tag kommt der Pflegedienst und hilft ihr beim Waschen, einmal in der Woche kommen Physiotherapeutin und Logopädin. Doch daneben muss ja auch noch das Haus sauber gehalten werden und es muss ja auch jemand einkaufen. Wenn ihr doch nur jemand einfach etwas im Haushalt helfen würde, sagt sie. Eigentlich sollte sie genau diese Entlastung auch bekommen. Denn dafür hat der Gesetzgeber für ihren Mann, so wie jedem anderen, der zu Hause gepflegt wird, eigentlich 125 Euro pro Monat vorgesehen. Der sogenannte Entlastungsbetrag.
Personalmangel bei anerkannten Pflegediensten
Damit soll man sich unkompliziert zusätzliche Hilfe dazukaufen können. Zum Beispiel Betreuungsstunden oder eben Hilfe im Haushalt und beim Einkauf. Doch Maria Wintoniak findet einfach keine Hilfe, die sie über die Kasse abrechnen kann. Vor einem Jahr bereits hat sie bei ihrem Pflegedienst angefragt: "Was ich höre ist bis jetzt nur: Wir sind unterbesetzt, wir haben zu wenig Personal." Denn die Schwierigkeit ist: sie darf nur anerkannte Dienste nehmen. Doch anerkannt werden Dienste nämlich nur dann, wenn sie bestimmte Vorgaben erfüllen, wie Schulungen für die Helfer.
Wie viele Schulungsstunden absolviert werden müssen, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Mecklenburg-Vorpommern zum Beispiel sind es 20 Stunden – pro Jahr.
Hohe Schulungsanforderungen sorgen für Probleme
Britta Lesch hat sich vor zwei Jahren mit einem Entlastungsdienst für Senioren in Ahlbeck selbständig gemacht. Doch der Weg dahin war nicht einfach. Es dauerte Monate, bis Britta Lesch alle Papiere zusammen hatte, und dann von der zuständigen Stelle in Mecklenburg-Vorpommern ihre Zulassung hatte. Viel zu umständlich findet sie: "Also rein für die Hauswirtschaft, Frühstück machen und so weiter bräuchte man solche Schulungen eigentlich nicht."
Und das macht ihr bis heute Probleme. Denn jede Woche hat sie viele neue Anfragen. Sie bräuchte dringend neue Mitarbeiter. "Bevor ich jemanden einstellen darf, muss der eine 20-stündige Schulung mit Schwerpunkt zum Umgang mit Demenzerkrankten haben. Und die wird natürlich nicht immer monatlich von den Schulen angeboten. Und dann habe ich es schon oft gehabt, dann musste ich zwei, drei Monate warten, bis ich die Mitarbeiterin einstellen konnte."
Hürden zu hoch
Der Grund für die hohen Schulungsanforderungen für Hausarbeit: Den Entlastungsbetrag gab es vor ein paar Jahren nur für Demenzkranke und ihre Angehörigen, später gab es ihn für alle Pflegebedürftigen und auch für Haushaltsdienste. Die hohen Schulungsanforderungen haben die Länder aber beibehalten.
Für einfache Hilfen im Haushalt sei das überdimensioniert, kritisiert Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbandes VDK. "Die deutsche Hausfrau hat ja einen weltweit guten Ruf. Ich denke, da kann viel geleistet werden, ohne dass ich eine große Schulung brauche. Wenn ich Demenzkranke betreue – das ist was völlig anderes. Aber da geht es auch nicht um Fenster putzen oder Einkaufen oder den Boden wischen." Die Hürden seien zu hoch, die Bundesländer müssten das dringend überarbeiten, fordert sie.
Verordnungen variieren je nach Bundesland
20 Stunden pro Jahr in Mecklenburg-Vorpommern. Einmalig 30 Stunden sind es in Niedersachsen. In Schleswig-Holstein sind es sogar bis zu 120 Stunden Schulung für Hilfe im Haushalt, beim Einkaufen und bei Botengängen. Reiner Wagenschein führt seit bald 8 Jahren eine Firma für Haushaltshilfe und Betreuungsdienste. Jede Woche hat er neue Anfragen. Doch wer nicht selbst zahlen kann, den muss er ablehnen. Denn er ist nicht anerkannt. Am Anfang dachte er, als Haushaltdienst mit jahrelanger Erfahrung müsste die Anerkennung einfach zu erhalten sein. Bis er die Verordnung las:
"Was für ein Blödsinn, das war meine erste Reaktion“, erzählt er. Dabei hat er nichts gegen sinnvolle Schulungen. Er und einige Mitarbeiterinnen haben z.B. schon vor Jahren einmal eine 30 Stündige Schulung für die Betreuung von Demenzkranken absolviert. Aber 120 Stunden für Haushaltsdienste hält er für überdimensioniert und auch rechnerisch – völlig realitätsfremd. "Der Kurs kostet 1500 €, dann kommen noch die Personalkosten dazu, usw., und wenn ich dann ein Teil der Mannschaft nehme, sieben Mitarbeiter, und schick die auf ne Schulung 120 Stunden pro Person dann komme ich am Ende des Tages, so bei circa 50.000 € raus. Für mich, der Tod, das kann ich nicht bringen, werde ich nie und nimmer umsetzen.“
Ministerien verteidigen Anzahl der Schulungsstunden
Das zuständige Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren in Schleswig Holstein verteidigt die hohe Anzahl an Schulungsstunden. Sie könnten die Qualitäts- und Qualifikationsanforderungen nicht absenken mit dem Risiko, dass pflegebedürftige Menschen oder ihre Unterstützer infolge unzureichender Vorbereitung in prekäre Situationen geraten. Auch die zuständigen Ministerien in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen empfinden die Anzahl der Schulungsstunden als nicht zu hoch und berufen sich auf Vorgaben der Bundesregierung zur Qualitätssicherung in der Pflege.
Maria Wintoniak macht das alles ratlos. Denn es hilft ihr nicht: "Was bringt mir die Qualität, wenn ich die nicht habe! Welcher Mensch wird erst einmal einen Kurs machen, 120 Stunden in die Schulbank drücken, um jemanden spazieren zu fahren? Oder den Fußboden zu wischen? Da lachen mich doch die Leute aus.“