Arbeiten für unter zwei Euro: Niedriglöhne in Gefängnissen
In deutschen Gefängnissen herrscht gesetzliche Arbeitspflicht. Die meisten Gefangenen arbeiten im Gefängnis auch für externe Unternehmen. Teilweise verdienen sie unter zwei Euro pro Stunde. Nachdem zwei Strafgefangene dagegen klagten, entschied das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Juni: Löhne unter zwei Euro seien verfassungswidrig und müssten bis Ende 2025 angehoben werden. Wie sieht es in norddeutschen Gefängnissen aus? Auch hier sind Löhne unter zwei Euro Standard. Panorama 3 hat zwei Gefangene getroffen und zeigt, was es bedeutet, teilweise ein halbes Leben für ein bis zwei Euro zu arbeiten. Und fragt, wie das mit dem Resozialisierungsgedanken vereinbar ist.