Die 551 Fragen der Union: Ganz normal oder Einschüchterung?

Stand: 27.02.2025 21:00 Uhr

Eine "Kleine Anfrage" an die Bundesregierung muss nicht immer klein sein. Nicht selten umfasst dieses Instrument für Oppositionsparteien Dutzende Fragen an die Bundesregierung. Doch 551 Fragen, wie jetzt von der Unionsfraktion gestellt, sind dann doch eher ungewöhnlich. Auch inhaltlich.

In der Kleinen Anfrage, die die Unionsfraktion zwei Tage vor der Bundestagswahl stellte und die am Tag nach der Wahl offiziell einging, möchten Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Co. viel wissen über die politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen. Dabei geht es sowohl um gemeinnützige Vereine als auch um Organisationen, die projektbezogen Geld aus öffentlichen Kassen erhalten haben.

Genannt werden mehr als 20 Vereine, Organisationen und Stiftungen - darunter die Amadeu Antonio Stiftung, Foodwatch, die Tierschutzorganisation Peta und die Omas gegen Rechts. Sowohl Länge als auch Inhalt der Anfrage haben sowohl bei einigen der betroffenen Organisationen, als auch bei Politikern aus Reihen von SPD, Grünen und Linken zum Teil heftige Kritik hervorgerufen.

VIDEO: Interview mit Sophie Schönberger über die 551 Fragen der Union (4 Min)

Fragerecht missbraucht?

Die 551 Fragen werfen einige grundsätzliche Fragen auf - etwa: Inwiefern stehen sie im Einklang mit dem Sinn und Zweck Kleiner Anfragen? Die Verfassungsrechtlerin Sophie Schönberger von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf kritisiert: Kleine Anfragen seien dafür da, damit die Opposition die Regierung kontrollieren kann. Die Fragen der Union richteten sich jedoch nicht nur an die Bundesregierung, sondern auch an zivilgesellschaftliche Akteure.

Außerdem, so Schönberger, verliere ein Verein nicht die Meinungsfreiheit und das Recht, sich politisch zu äußern, wenn er gemeinnützig sei oder für einzelne Projekte staatliche Finanzierung bekomme. Insgesamt drängt sich der Eindruck auf, dass die Union das parlamentarische Fragerecht missbraucht. Die Liste könne einen Einschüchterungseffekt für die entsprechenden Akteure haben.

Weitere Informationen

Man wird ja wohl mal fragen dürfen?

Auf verfassungsblog.de ordnet Verfassungsrechtlerin Schönberger die Causa um die Kleine Anfrage der Union ausführlicher ein. extern

Union verteidigt Kleine Anfrage

Die Union reagiert auf Panorama-Anfrage auf den Vorwurf der Einschüchterung und stellt klar, dass sie zivilgesellschaftliches Engagement für unverzichtbar und auch für förderungswürdig erachtet. "Allerdings darf öffentlich gefördertes Engagement nicht zu parteipolitischen Zwecken eingesetzt werden", so Mathias Middelberg, stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion. Die Prüfung der rechtmäßigen Verwendung von Steuermitteln der Allgemeinheit sei eine Kernaufgabe des Parlaments.

Middelberg weist darauf hin, dass es steuerbegünstigten Körperschaften wie gemeinnützigen Vereinen gestattet sei, auf die politische Meinungs- und Willensbildung Einfluss zu nehmen, sofern dies der Verfolgung ihrer steuerbegünstigten Zwecke diene. Politische Bildung sei nicht förderbar, "wenn sie eingesetzt wird, um die politische Willensbildung und die öffentliche Meinung im Sinne eigener Auffassungen zu beeinflussen", so Middelberg.

Mit der Kleinen Anfrage wolle man prüfen, "ob einzelne NGOs sich in dieser Hinsicht steuerlich rechtmäßig verhalten." Allerdings sei für genau diese Prüfung nicht die Bundesregierung zuständig, betont Schönberger, sondern die entsprechenden Finanzbehörden.

Dieses Thema im Programm:

Das Erste | Panorama | 27.02.2025 | 21:45 Uhr

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