Verleumdet und verurteilt: unschuldig im Gefängnis
Für den Kriminalbeamten Peter B. ist es ein Schock: 2007 erfährt er, dass gegen ihn ermittelt wird. Der Vorwurf: mehrfache Vergewaltigung einer Frau. Eine Frau, die er gar nicht kennt. Für B. beginnt ein verzweifelter Kampf gegen Behauptungen über angebliche Taten, die teils Jahre zurückliegen sollen. Hinzu kommt, dass er sich von den ermittelnden Behörden ziemlich allein gelassen fühlt. Sie hätten sich offenbar nicht gefragt: "Was tue ich, um Leute zu entlasten?" Peter B. fragt sich weiter: "Es gab so viele Möglichkeiten, zum Beispiel die Dienstzeiten zu überprüfen. Es ist nichts gemacht worden. Warum nicht? Die Frage stelle ich. Warum nicht?"
Entschuldigungskultur? Fehlanzeige
Nach fünf langen Jahren wird das Ermittlungsverfahren gegen Peter B. schließlich eingestellt. Die Frau hatte offenbar eine Persönlichkeitsstörung. Die Vergewaltigungen waren Hirngespinste, wie bei einer Begutachtung herauskam. Den Kriminalbeamten beschäftigen die Ermittlungen bis heute. Entschuldigt hat sich bei ihm nach der Einstellung der langwierigen Ermittlungen niemand. Die zuständige Staatsanwaltschaft Halle kommentiert den Fall nicht, weil gegen die damals zuständige Staatsanwältin derzeit ermittelt wird.
Gerade bei Vergewaltigungsvorwürfen kommt es immer wieder zu Falschanschuldigungen, weil es in der Regel wenig Beweise gibt und dann Aussage gegen Aussage steht. Außerdem sind Richter und Staatsanwälte nicht unfehlbar. So kommt es zu Fehlern. Und trotzdem ist die Entschuldigungskultur in der deutschen Justiz nicht gerade ausgeprägt. "Die Entschuldigungskultur kann ja nur dann entstehen, wenn es überhaupt eine Fehleranalyse gibt. Die fehlt leider in der Justiz weitgehend", sagt Buchautor und SPIEGEL-Redakteur Thomas Darnstädt.
Unschuldig im Gefängnis
Auch im Fall von Thomas Ewers wird sich das zuständige Landgericht wohl entschuldigen müssen. Doch ob es diese Entschuldigung jemals geben wird?
Fast sieben Jahre saß Thomas Ewers wegen einer angeblichen Vergewaltigung im Gefängnis - unschuldig. Das hat seine Ex-Freundin erst nach seiner Freilassung in einem Brief gestanden. Ewers hat sie daraufhin wegen Freiheitsberaubung angezeigt. Das Urteil sollte die Grundlage für die Wiederaufnahme seines Verfahrens sein. Doch das Landgericht Dortmund, das ihn damals hinter Gitter gebracht hatte, lässt ihn seit über zwei Jahren auf den Prozess warten. Man beabsichtige das Verfahren in der ersten Jahreshälfte 2014 zu terminieren, teilte das Gericht nun mit.
Der Rechtsanwalt von Thomas Ewers hat jetzt direkt die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt. Denn sonst wird Ewers niemals einen Job finden: "Mit meinem Führungszeugnis findet man keine Arbeit. Da steht ja Vergewaltiger drin."
Doch auch wenn Ewers irgendwann frei gesprochen wird, weist das Landgericht Dortmund schon einmal vorsorglich darauf hin, dass das noch lange nicht heiße, dass man etwas falsch gemacht habe. "Wenn das Landgericht Dortmund die Verurteilung auf die Zeugin gestützt und diese später eine völlig neue Aussage gegenüber der Staatsanwaltschaft gemacht hat", so der spitzfindige Pressesprecher des Landgerichts Dortmund Alexander Donschen, "dann waren diejenigen Tatsachen damals ja noch gar nicht bekannt."