Rente mit 63: Zu früh gefreut
Es war ein zentrales Wahlversprechen der SPD im Bundestagswahlkampf: die Rente mit 63 - ein Kampfbegriff für die Rechte von Menschen, die lange und hart arbeiten. Doch das Versprechen, nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei mit 63 in Rente gehen zu können, entpuppt sich jetzt für die meisten Arbeitnehmer als Märchen. Nur zwei Jahrgänge, 1951 und 1952, können tatsächlich mit 63 Jahren in Rente gehen. Alle anderen müssen länger arbeiten - bis zum Alter von 64 oder auch 65, je nach Geburtsjahr.
Nur zwei Jahrgänge können tatsächlich mit 63 in Rente gehen
Ab dem Geburtsjahrgang 1964 können solche Arbeitnehmer erst mit 65 in Rente gehen. Und diese Regelung ist noch nicht einmal neu - sie gab es auch bisher schon. Das neue Gesetz verbessert gegenüber der alten Regelung nur die Anerkennung von Zeiten der Arbeitslosigkeit. Viele Menschen sehen sich vor allem durch die Aussagen von Sigmar Gabriel und Andrea Nahles getäuscht. Beide hatten wiederholt von der Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren gesprochen. Dass jetzt nur zwei Jahrgänge wirklich mit 63 in Rente gehen können, halten viele Arbeitnehmer für ungerecht.
Auch der Rentenexperte Franz Ruland hält das neue Gesetz für einen schweren Fehler. Ruland war lange Chef der deutschen Rentenversicherungsträger. Aus Protest gegen die Rente mit 63 trat er aus der SPD aus. Mit seiner ehemaligen Partei geht Ruland hart ins Gericht: "Eine Partei, die so verantwortungslos Klientelpolitik betreibt wie die SPD es mit der Rente mit 63 getan hat, die kann ich nicht mehr unterstützen, und ich habe deshalb die Konsequenz gezogen und bin ausgetreten. Die Popularität der Rente mit 63 beruht ja nur darauf, dass die Leute sie nicht begreifen."
Einschränkungen bei der Rente mit 63? Unbekannt
Bei einer Umfrage im Deutschen Bundestag kannten rund die Hälfte der Abgeordneten die Einschränkungen bei der Rente mit 63 nicht. Sigmar Gabriel beharrt sogar darauf, niemanden getäuscht zu haben: "Sie haben keinen Renteneintritt mit 67 wie das die alte Regierung und die davor mal beschlossen hat, Sie können dann wie früher mit 65 in Rente gehen und anders als vorher können die Zeiten der Arbeitslosigkeit angerechnet werden bei den Versicherungszeiten."