Stand: 19.01.2018 12:41 Uhr

Weiter keine Bilder aus Stall von Agrarfunktionär erlaubt

Der NDR darf Bilder aus den Schweineställen der Familie Röring weiterhin nicht zeigen. Das Oberlandesgericht Hamburg hat eine entsprechende einstweilige Verfügung bestätigt. Panorama hatte im September 2016 über massive Tierschutz-Probleme in mehreren Anlagen von wichtigen Agrar-Funktionären berichtet.

VIDEO: Massive Tierschutz-Probleme bei Bauern-Chefs (9 Min)

Darunter war auch der Familien-Betrieb von Johannes Röring. Er ist Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbands und CDU-Bundestagsabgeordneter.

Kranke, verletze und tote Tiere

Die Bilder hatte die Tierschutz-Organisation Ariwa aufgenommen. Die Aktivisten waren in drei Nächten heimlich in die Ställe gegangen und hatten später dem NDR mehrere Stunden ungeschnittenes Videomaterial übergeben. Darauf waren unter anderem verdreckte Ställe und kranke oder verletzte sowie tote Tiere zu sehen.

Panorama hatte die Bilder unter anderem dem Veterinärwissenschaftler Prof. Dr. Dr. Matthias Gauly von der Universität Bozen gezeigt. Er ist auch Mitglied im Agrarbeirat der Bundesregierung. Gauly sagte: "Zusammengefasst stellt das so die schlechteste Form der Schweinehaltung dar, die man sich vorstellen kann, mit einem hohen Potenzial an Tierleid und katastrophalen hygienischen Bedingungen."

Tierschutz-Verstöße bestritten

Der Bundestagsabgeordnete Johannes Röring (CDU), Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbands (WLV) und Sprecher für den Bereich der Schweinehaltung im Deutschen Bauernverband, steht am 23.09.2016 in einem Schweinestall auf seinem Hof in Vreden (Nordrhein-Westfalen).
Bestritt die Tierschutz-Verstöße: Johannes Röring, Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbands und CDU-Bundestagsabgeordneter.

Johannes Röring bestritt dagegen Tierschutz-Verstöße. Er sagte, die Tiere seien ordnungsgemäß behandelt worden. Es könne in jedem Bestand zu Verletzungen und auch zu Todesfällen kommen. Röring hatte deshalb einen Antrag auf Unterlassung gestellt. Die daraufhin vom Landgericht Hamburg erlassene einstweilige Verfügung hat das Oberlandesgericht nun bestätigt. Eine Begründung dafür liegt bislang nicht vor. Der NDR prüft weitere rechtliche Schritte.

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Der Panorama-Beitrag vom 22. September 2016 als PDF-Dokument zum Download. Download (208 KB)

Dieses Thema im Programm:

Das Erste | Panorama | 22.09.2016 | 21:45 Uhr

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Landwirtschaft