Stand: 13.03.2019 17:30 Uhr

Somalier verklagt Deutschland wegen US-Drohnenangriff

Ein Somalier, dessen Vater bei einem US-Drohnenangriff ums Leben kam, verklagt die Bundesrepublik Deutschland. Denn der tödliche Angriff in seinem Heimatland ist aller Wahrscheinlichkeit nach maßgeblich von der US-Luftwaffen-Basis Ramstein in Rheinland-Pfalz mit gesteuert worden. Panorama hatte 2013 als erstes deutsches Medium über den Fall berichtet.

 

VIDEO: Panorama: Geheimer Krieg (30 Min)

Ein Toter als Kollateralschaden

Am 24. Februar 2012 wurde danach der Vater des Klägers von einer US-amerikanischen Kampfdrohne getötet. Etwa 60 Kilometer südlich der somalischen Hauptstadt Mogadischu wurden zwei Autos von Raketen getroffen. Das US-Militär hatte in der Gegend offenbar einen hochrangigen Kämpfer der islamischen Terrorgruppe Al-Shabaab vermutet. Auch dieser wurde bei dem Angriff getötet. Aber - wie so häufig in diesem Krieg - starb nicht nur der mutmaßliche Terrorist, sondern auch Zivilisten. In diesem Fall ein unschuldiger Kamelbauer, der zur falschen Zeit am falschen Ort war.

Entscheidende Logistik in Deutschland

Das Afrika-Kommando der Vereinigten Staaten in Stuttgart und das "Air and Space Operations Center" im rheinland-pfälzischen Ramstein planen solche Angriffe entscheidend mit. Panorama hatte die Geschichte des Mannes im Film "Geheimer Krieg" erzählt, für den Panorama Reporter zwei Jahre recherchiert hatten.

In Münster hat nun ein neues Verfahren des Mannes gegen die Bundesrepublik Deutschland begonnen. Er wirft dem deutschen Staat vor, bei einem tödlichen Drohnenangriff in seinem Heimatland seine Schutzpflichten aus dem Grundgesetz verletzt zu haben. Die Einsätze verstießen gegen das Völkerrecht. Allein im vergangenen Jahr kamen nach Informationen der "New York Times" bei insgesamt 47 Angriffen 326 Menschen ums Leben. In diesem Jahr dürfte diese Zahl stark ansteigen. Bereits in den ersten beiden Monaten wurden 225 Menschen getötet.

Klage in erster Instanz abgewiesen

Das Kölner Verwaltungsgericht hatte die Klage des Somaliers in erster Instanz abgewiesen. Es sei keine Pflichtverletzung der Bundesrepublik festzustellen, entschied das Verwaltungsgericht 2016 in Köln. Der Vater des Klägers sei aufgrund unglücklicher Umstände zum tragischen zivilen Opfer geworden, die Bundesrepublik dafür aber nicht verantwortlich zu machen. Die Klagen richten sich stellvertretend gegen das Verteidigungsministerium mit erstem Dienstsitz in Bonn, daher ist die Justiz in Nordrhein-Westfahlen zuständig. In der Berufungsverhandlung rechnet das Oberverwaltungsgericht (OVG) einer Sprecherin zufolge nicht mit einem schnellen Urteil.

Aktualisierung: In einem zweiten, parallelen Verfahren hatten die Kläger, deren Angehörige im Jemen durch Drohnen getötet wurden, inzwischen einen Teilerfolg gegen die Bundesregierung.

 

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Dieses Thema im Programm:

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